19.04.2024

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Mit drei Euro je Einwohner sind die Gemeinden dabei

(hr) Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens ist die Musikschule Eberbach wieder in Trägerschaft eines Vereins. Der Eberbacher Gemeinderat beschloss kürzlich neue Leitlinien für die künftige Beitragsordnung. So ist vorgesehen, den Mitgliedsbeitrag der Stadt Eberbach auf maximal 127.659 Euro festzuschreiben. Der größte Teil davon soll als Barzuschuss gezahlt werden, knapp 40.000 Euro werden für die mietfreie Nutzung städtischer Gebäude und Schulräume angerechnet.
Die weiteren Mitgliedsgemeinden sollen jeweils 3 Euro pro Einwohner bezahlen, je zur Hälfte an die Musikschule und an die Stadt Eberbach zur Minderung deren Mitgliedsbeitrags. Die Räume für Unterricht in den Mitgliedsgemeinden sollen diese auch mietfrei zur Verfügung stellen.
Außer den Gemeinden können auch Firmen, Institutionen und Einzelpersonen Mitglieder im Verein Musikschule Eberbach e.V. werden. Einzelpersonen sollen 20 Euro pro Jahr zahlen, Familien 25 Euro und Firmen 45 Euro.
Endgültig beschließen wird die Beitragsordnung der Vorstand der Musikschule, in dem die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden vertreten sind. Die Stadt Eberbach hat dabei ein Veto-Recht.

16.06.05

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