18.04.2024

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Abrundungssatzung, Bauanträge und Bauvoranfragen


Bauamtsleiter Karl Wilhelm (Mitte) hatte nach der Sommerpause viele Bauanträge in den Gemeinderat einzubringen. (Foto: Böhm)

(ub) Neben einer Abrundungssatzung für den Schönbrunner Ortsteil Moosbrunn behandelten die Schönbrunner Gemeinderäte sieben Bauanträge und Bauvoranfragen, die alle in der beantragten Form genehmigt wurden. Um den interessantesten Bauantrag handelte es sich bei dem Neubau eines landwirtschaftlichen Geräte- und Lagerschuppens, der als Offenstall für die Rinderhaltung im Ortsteil Schwanheim vorgesehen ist. Das Grundstück liegt im unüberplanten Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als "Fläche für die Landwirtschaft", jedoch nicht als landwirtschaftlicher Aussiedlerhof dargestellt. Die Gemeinde hat ihr Einvernehmen zum Bauvorhaben über die nachträgliche Genehmigung und geringfügige Erweiterung eines landwirtschaftlichen Gebäudes im Außenbereich erteilt. Im Baugenehmigungsverfahren müssen die Träger öffentlicher Belange nun nachträglich ihre Zustimmung zum Bauvorhaben erteilen. Zusätzlich hat Schönbrunn auch seine Vertreter in der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eberbach-Schönbrunn angewiesen, den Flächennutzungsplan fortzuschreiben und darin einen weiteren Aussiedlerstandort zur Entwicklung eines rinderhaltigen Betriebes im Außenbereich zu befürworten.

20.09.05

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