28.03.2024

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Verkleinertes Plangebiet mit acht freien Wohnbauplätzen


(Repro/Foto: Hubert Richter)

(hr) Das Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 85 F "Badisch Schöllenbach" stand am vergangenen Montag erneut auf der Tagesordnung im Eberbacher Gemeinderat.

Nachdem die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ihre Stellungnahmen zu dem Änderungsentwurf eingereicht hatten und auch die Bürgerbeteiligung durchgeführt worden war, billigten die Ratsmitglieder bei zwei Gegenstimmen nun den neuen Planentwurf und beschlossen dessen erneute öffentliche Auslage.

Der ursprüngliche und derzeit noch gültige Bebauungsplan für Badisch Schöllenbach - eine zum Ortsteil Friedrichsdorf gehörende Eberbacher Exklave, die von der hessischen Gemarkung der Gemeinde Hesseneck umgeben ist - stammt aus dem Jahr 1991. Aufgrund angemeldeten Erweiterungsbedarfs und der Notwendigkeit von Anpassungen an neue Bauvorschriften beschloss der Eberbacher Gemeinderat im Jahr 2003 die Änderung des Bebauungsplans.

Nachdem einige Eigentümer zwischenzeitlich die Herausnahme ihrer Grundstücke aus dem neuen Bebauungsplan beantragt hatten, ist die beplante Fläche nun gegenüber dem ersten Entwurf wieder im südlichen Bereich geschrumpft. Allerdings wurde nach neuesten Beratungen im Friedrichsdorfer Ortschaftsrat noch ein Baugrundstück von gut 700 Quadratmetern Fläche am Ende der Straße "Im Hochfeld" aufgenommen, das auf dem aktuellen Plan (unser Bild links) noch nicht enthalten ist. Somit umfasst das Plangebiet acht noch unbebaute Flächen für Wohnhäuser.

Erschlossen wird das Plangebiet über die beiden Straßen "Mainzer Weg" und "Im Hochfeld", die bedarfsgemäß ausgebaut und mit Wendemöglichkeiten versehen werden sollen. Um die Erschließungsflächen sicherzustellen und bebaubare Grundstücke zu erhalten, läuft derzeit ein im Jahr 2007 beschlossenes Baulandumlegungsverfahren.
Auf einem Wiesenstück zwischen Mainzer Weg und Itterbach ist eine Gewerbehalle vorgesehen, die bereits von der Naturschutzbehörde kritisert wurde und gegen die sich insbesondere auch die Bedenken der beiden AGL-Stadträte richteten. Diese stimmten schließlich dem Bebauungsplanentwurf auch nicht zu.

Während der erneuten öffentlichen Auslage des Planentwurfs können noch einmal Bedenken und Anregungen erhoben werden, über die der Gemeinderat wieder entscheiden muss. Ansonsten kann der geänderte Bebauungsplan dann als Satzung beschlossen und rechtskräftig werden.

21.05.09

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