28.03.2024

Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Windräder sollen auf die Sensbacher Höhe


Gut besucht war die Bürgerversammlung gestern in Sensbachtal. Links die vorgesehene Fläche auf der Sensbacher Höhe. (Fotos: Hubert Richter)

(hr) Auch im hessischen Odenwaldkreis beschäftigt das Thema Windenergie die politischen Gremien. Es wird dort ein Flächennutzungsplan für die Windkraft erstellt mit dem Ziel, die Entwicklung zu steuern und einen "Wildwuchs" von Windrädern in der Landschaft zu verhindern.

In Hessen sind Windkraftanlagen so genannte privilegierte Vorhaben und könnten quasi überall errichtet werden. Mit dem derzeit laufenden Planverfahren will man die Nutzung von Windenergie auf bestimmte Flächen beschränken. Es wurde ein so genanntes Raumgutachten erstellt, das im Odenwaldkreis 29 Flächen mit insgesamt knapp 3.500 Hektar (das wären 5,5 Prozent der Kreisfläche) als geeignet für Windkraft ermittelt hat. Im Nachgang wurden die Vorschläge auf neun Flächen mit insgesamt rund 1.900 Hektar reduziert, was eínem angepeilten Wert von rund 3 Prozent der Kreisfläche entspräche. Im Süden des Odenwaldkreises liegen solche Flächen auf den Gemarkungen von Rothenberg, Beerfelden, Sensbachtal und Hesseneck. Die betroffenen Städte und Gemeinden sind jetzt in den Prozess zur Erstellung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich Windkraft eingebunden.

In Sensbachtal informierte Bürgermeister Egon Scheuermann gestern Abend in einer Bürgerversammlung über den Sachstand und die Flächenplanung. Für Windräder ausgewiesen werden soll eine rund 200 Hektar große Fläche auf der Sensbacher Höhe zwischen dem Sensbachtal und dem Gammelsbachtal. Die Fläche befindet sich entlang des beliebten Höhenwegs zwischen Eberbach und dem Sensbacher Friedhof. Rein theoretisch könnten auf der Fläche bis zu 20 Windkraftanlagen errichtet werden. Vermutlich werden es aber weniger. Größter Eigentümer auf dem Areal ist der hessische Staatsforstbetrieb "Hessenforst". Ein kleinerer Bereich gehört der Gemeinde Sensbachtal, daneben gibt es neun Privateigentümer. Der Wald müsste für die Rotoren nicht gerodet werden. Pro Windkraftanlage soll eine Rodungsfläche von 0,5 Hektar ausreichen.

29.03.12

© 2012 www.EBERBACH-CHANNEL.de / OMANO.de