23.04.2024

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Etliche Gegenstände wurden im Bürgerbüro abgegeben

(hr) (stve) Beim Amt für öffentliche Ordnung (Bürgerbüro) im Eberbacher Rathaus am Leopoldsplatz wurden im Dezember folgende Fundsachen abgeliefert:

Autoradio, Tabakbeutel, Geldbeutel, Wärmestofftier, Hörgerät, verschiedene Brillen, Kinderjacke, verschiedene Mützen, Schal, verschiedene Schlüssel und eine Uhr.

An einer Fundsache kann der Eigentümer bzw. Verlierer innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntmachung des Fundes seine Rechte anmelden oder diese im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten abholen. Meldet sich der Eigentümer/Verlierer nicht innerhalb dieser Frist, verliert er das Recht an der Sache. Das Eigentum an den Fundsachen geht dann nach Ablauf von sechs Monaten (bei Gegenständen bis 10 Euro sofort) auf den Finder über. Verzichtet dieser auf jegliche Fundrechte, wird die Fundsache Eigentum der Gemeinde des Fundorts.

04.01.17

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