28.03.2024

Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Zustimmung zum Vorentwurf des Teilflächennutzungsplans


Der Hebert - hier eine Luftaufnahme aus Richtung Schwanheim - gilt als aussichtsreichster Windenergiestandort im Plangebiet. (Foto: Hubert Richter)

(hr) Der “Teilflächennutzungsplan” zum Thema Windenergie im Bereich von Eberbach und Schönbrunn stand heute wieder auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung in Eberbach.

Bei vier Enthaltungen wurde ein sogenannter “Weisungsbeschluss” an die Eberbacher Mitglieder im gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (vVG) Eberbach-Schönbrunn gefasst. Diese sollen dem aktuellen Vorentwurf des Plans zustimmen mit der Maßgabe, dass die ausgewiesenen Konzentrationszonen für Windenergieanlagen mindestens 900 Meter von Wohngebieten (Siedlungsrand) entfernt bleiben.

Außerdem wurde die Verwaltung mit einer erneuten Bürgerbeteiligung zu dem Vorentwurf des Plans beauftragt. Dieser soll für einen Monat im Eberbacher Stadtbauamt und im Schönbrunner Rathaus öffentlich ausgelegt werden.

Mit dem Teilflächennutzungsplan soll einem Wildwuchs von Windenergieanlagen ein Riegel vorgeschoben werden, und zwar durch die Ausweisung von sogenannten “Konzentrationszonen” für Windräder. Damit soll die Errichtung von Windkraftanlagen an anderen Standorten erschwert bzw. verhindert werden. Im Bereich Eberbach-Schönbrunn sieht der Plan vier Konzentrationszonen vor: Die Hohe Warte, das Augstel, Brombach-Nord und der Hebert. Der letztgenannte Höhenrücken zwischen Eberbach und Schwanheim (unser Bild) gilt unter Gesichtspunkten der so genannten “Windhöffigkeit” und seiner Erschließbarkeit als der aussichtsreichste Standort.

Eine Mehrheit der Teilnehmer einer Bürgerbefragung in Eberbach im Jahr 2015 hatte sich für Windkraftnutzung auf dem Hebert ausgesprochen (wir berichteten). Es gibt aber auch Gegner der regenerativen und umweltfreundlichen Windenergienutzung, die vor allem negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild und auf die Tierwelt befürchten.

Mehrere Ratsmitglieder betonten heute, dass eine Zustimmung zum Teilflächennutzungsplan noch keine Zustimmung zur Errichtung von Windrädern bedeute.

26.01.17

© 2017 www.EBERBACH-CHANNEL.de / OMANO.de