28.03.2024

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Die Fundsachen können vom Eigentümer abgeholt werden

(bro) (stve) Beim Amt für öffentliche Ordnung - Bürgerbüro - Leopoldsplatz 1, Zimmer E 05, wurden im Monat November folgende Fundsachen abgeliefert:

  • Strickjacke
  • Lautsprecher
  • Schwimmbrille
  • Bolero
  • Handy
  • Schuhe
  • Rucksack
  • Magazin
  • Verschiedene Fahrräder
  • Verschiedene Schlüssel
An einer Fundsache kann der Eigentümer bzw. Verlierer innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntmachung des Fundes seine Rechte anmelden oder diese im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten abholen. Meldet sich der Eigentümer/Verlierer nicht innerhalb dieser Frist, verliert er das Recht an der Sache. Das Eigentum an den Fundsachen geht dann nach Ablauf von sechs Monaten (bei Gegenständen bis 10 Euro sofort) auf den Finder über. Verzichtet dieser auf jegliche Fundrechte, wird die Fundsache Eigentum der Gemeinde des Fundorts.

07.12.17

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