29.03.2024

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Europa- und Kommunalwahl am 26. Mai

(bro) (stve) Wer bei der Europa- und Kommunalwahl am 26. Mai von der Briefwahl Gebrauch machen möchte, sollte rechtzeitig die Briefwahlunterlagen beim Bürgerbüro im Rathaus, Leopoldsplatz 1, beantragen.

Im Laufe der letzten Woche wurden jedem Wahlberechtigten die Stimmzettel der Kreistagswahl, der Gemeinderatswahl sowie der Ortschaftsratswahl vorab zugesendet, damit man mit einem bereits vorausgefüllten Stimmzettel am Sonntag, 26. Mai, in das zuständige Wahllokal gehen kann.

Diese Stimmzettel haben nichts mit den Briefwahlunterlagen zu tun. Diese müssen gesondert beantragt werden. Sollte man die Briefwahlunterlagen bereits beantragt und vielleicht auch schon abgegeben haben, kann es dennoch vorkommen, dass die Stimmzettel für die Kommunalwahlen doppelt zugestellt werden.

Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können von den Wahlberechtigten bis zum Freitag, 24. Mai, 18 Uhr, bei der Stadtverwaltung Eberbach, Bürgerbüro, mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Das Bürgerbüro/Wahlamt hat für die Erteilung von Briefwahlunterlagen am Freitag, 24. Mai, von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.

Falls ein Wahlberechtigter glaubhaft versichert, dass sein bereits beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist, besteht die Möglichkeit bis zum Tage vor der Wahl (25. Mai), einen neuen Wahlschein zu erteilen. Hierzu hat die Stadt Eberbach einen Bereitschaftsdienst eingerichtet. Dieser ist am Samstag, 25. Mai, in der Zeit von 10 Uhr bis 12 Uhr unter Tel. (06271) 87244 erreichbar.

Wahlbriefe sollten bis spätestens Donnerstag, 23. Mai, bei der Post eingeliefert werden. Später eingelieferte Wahlbriefe werden unter Umständen nicht mehr termingerecht zugestellt und können dann bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Wahlbriefe können auch in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden. Spätester Termin: Sonntag, 26. Mai, 18 Uhr.

15.05.19

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