19.04.2024

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Verlängerung der Fristen für Online- und Briefwahl

(bro) Wegen der Corona-Krise wurde die Pfarrgemeinderatswahl der katholischen Gemeinden in der Erzdiözese Freiburg, somit auch in Eberbach, vom 22. März auf den 5. April verschoben.

Dadurch werden die Fristen für die Online- und Briefwahl verlängert: So kann noch bis zum 3. April (18 Uhr) online gewählt werden. Briefwahlanträge können noch bis zum Ablauf des 1. April gestellt und bis zum 5. April (12 Uhr) abgegeben werden. Stichtag für die Erlangung des aktiven sowie passiven Wahlrechts und für die vor der Wahl geltenden satzungsmäßigen Fristen und Termine bleibt der 22. März.

Unter den Anforderungen an eingeschränkte Sozialkontakte zur Reduzierung der Neuinfektionen durch Corona waren bereits am vergangenen Freitag, 13. März, die Pfarrgemeinderatswahl als Präsenzwahl abgesagt und Wahlpartys untersagt worden.

Jetzt müssen noch viele Fragen geklärt werden. Welche Vorkehrungen sind zu treffen? Wie werden diejenigen geschützt, die das Wahlergebnis ermitteln, und was bedeutet das für die Verpflichtung, das Wahlergebnis öffentlich zu ermitteln? Man geht davon aus, dass bis zum Ende der Wahl am 5. April geeignete und geprüfte Maßnahmen vorgeschlagen werden können.

20.03.20

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