29.03.2024

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Eberbach und Schönbrunn kooperieren


(Foto: Claudia Richter)

(cr) Im April dieses Jahres beschlossen die Gemeinde Schönbrunn und die Stadt Eberbach eine interkommunale Zusammenarbeit im Personenstandswesen. Heute wurde die Vereinbarung offiziell unterschrieben.

Um im Verhinderungsfall bei standesamtlichen Aufgaben immer agieren zu können, beschlossen in öffentlichen Gemeinderatssitzungen die Eberbacher und Schönbrunner Gemeinderäte eine Kooperationsvereinbarung, die heute von Eberbachs Bürgermeister Peter Reichert und seinem Schönbrunner Kollegen Jan Frey im Beisein der jeweiligen befugten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beider Kommunen unterzeichnet wurde. Jetzt ist es amtlich, dass im Notfall die Standesbeamtinnen und -beamten in der jeweils anderen Gemeinde Vorgänge im Standesamtbereich wie etwa Bescheinigungen von Geburten, Sterbeurkunden, Namensänderungen vornehmen dürfen, allerdings keine Eheschließungen. Diese Vereinbarung, die man als weiteren Schritt in der interkommunalen Zusammenarbeit sehe und die ein gegenseitiges Vertreten ermögliche, habe man laut den beiden Bürgermeistern beschlossen, damit zu jeder Zeit wichtige Urkunden sofort erstellt werden können.

Als Standesbeamtinnen und -beamte können nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit entsprechenden Ausbildungen tätig werden. Die beiden Bürgermeister sind sogenannte “Eheschließungsstandesbeamte” und dürfen aktuell nur Trauungen vornehmen.

05.10.20

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