20.04.2024

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Waldbesitzer sind verantwortlich für Verkehrssicherheit

(hr) Das Staatliche Forstamt Eberbach weist darauf hin, dass Privatwaldbesitzer mit Waldgrundstücken entlang öffentlicher Straßen zur Verkehrssicherung verpflichtet sind. Somit müssen die betroffenen Waldbesitzer sicherstellen, dass von ihren Waldgrundstücken keine Gefahr für den öffentlichen Verkehr ausgeht. Gefährlicher Bewuchs, z.B. kranke und abgestorbene Bäume, müssen rechtzeitig entfernt werden.

23.02.03

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