26.04.2024

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Motorisierte Tretroller im Straßenverkehr verboten

(hr) In der vergangenen Woche wurden in Eberbach motorisierte Tretroller, so genannte "Gopeds" zum Kauf angeboten. Die zweirädrigen Fahrzeuge mit Trittbrett und Lenkstange werden von einem Verbrennungs- oder einem Elektromotor angetrieben. Die "Gopeds" sind in Deutschland nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Darauf wies jetzt das Polizeirevier Eberbach hin.
Im Gegensatz zum normalen Scooter oder Tretroller gelten "Gopeds" als Fahrzeuge. Durch den Motor-Antrieb erlangen sie den Status eines Kraftfahrzeugs. Damit unterliegt ihre Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr den Bestimmungen des Zulassungs-, Fahrerlaubnis- und Versicherungsrechtes. Für Gopeds kommt nach wie vor die Erteilung einer Betriebserlaubnis wegen unzureichender Verkehrssicherheit nicht in Betracht. Daher dürfen sie im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzt werden. Wer ein Goped ohne Fahrerlaubnis und Versicherungsvertrag im öffentlichen Verkehrsraum führt, macht sich somit strafbar.

10.05.03

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