Pädiatrische Abteilung soll fortgeführt werden
(bro) (ank) Auf den Insolvenzantrag der SRH Fachkrankenhaus Neckargemünd gGmbH vom 21. März (wir berichteten) hat das Amtsgericht Heidelberg die vorläufige Verwaltung angeordnet und anchor Rechtsanwälte mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung betraut. Der vorläufige Insolvenzverwalter Tobias Wahl sowie seine Partner Silvio Höfer und Vincenz von Braun haben sich in den ersten Tagen einen umfassenden Überblick über das Unternehmen und seine aktuellen Verhältnisse gemacht. Die Mitarbeiter des Krankenhauses wurden in mehreren Versammlungen über die aktuelle Situation informiert. Auch mit dem Betriebsrat haben bereits mehrere Gespräche stattgefunden. Danach stellt sich die aktuelle Situation wie folgt dar:
Die pädiatrische Abteilung des Krankenhauses kann unter Berücksichtigung der finanziellen Lage auch im Insolvenzantragsverfahren aufrechterhalten und fortgeführt werden. Die medizinische Versorgung der Patienten ist gesichert. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter werden für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten als Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit bezahlt. Der Geschäftsführer des Fachkrankenhauses Dr. Andor Toth treibt gemeinsam mit der Gesellschafterin den Ausbau des kinderneurologischen Zentrums voran.
Die Schließung der weiteren Abteilungen des Krankenhauses, der Shuntchirurgie und Dialyse, sind hingegen faktisch vollzogen. Die betroffenen Mitarbeiter sind überwiegend freigestellt.
Ziel des Insolvenzverfahrens ist neben der Befriedigung der Insolvenzgläubiger die Umstrukturierung der pädiatrischen Abteilung in ein kinderneurologisches Zentrum. Der erforderliche Personalabbau soll so sozialverträglich wie möglich gestaltet werden. Der vorläufige Insolvenzverwalter möchte die bereits intensiv geführten Verhandlungen und Gespräche mit allen Beteiligten fortsetzen.
Hierzu äußerte Tobias Wahl: „Ich bin nach meinen ersten Eindrücken zuversichtlich, dass der gemeinsame Wille besteht, konstruktiv eine Lösung zu verhandeln, die den berechtigten Interessen von allen Beteiligten so weit wie möglich gerecht wird. Das Amt des vorläufigen Insolvenzverwalters bietet dabei die optimale Voraussetzung, eine solche Lösung zu moderieren.“
05.04.11
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