Regelungen zum Frühlingsfest-Flohmarkt
(hr) (stve) Zum Flohmarkt im Rahmen des Eberbacher Frühlingsfestes am Samstagnachmittag, 4. Juni, hat die Stadtverwaltung einige Regelungen veröffentlicht.
Um die Verkehrsbeeinträchtigung durch Flohmarktbeschicker möglichst gering zu halten, werden auch in diesem Jahr zum Be- und Entladen entlang der B 37 zwei Ladezonen eingerichtet. Die erste befindet sich auf der Höhe des Spielplatzes am Pulverturm, die zweite vor dem Fußgängerüberweg beim Hotel „Krone-Post“. Die Ladezonen bestehen von 11 bis 13 Uhr und von 16.30 bis 18 Uhr. Diese Zonen sollen nur zum Be- und Entladen genutzt werden. Ansonsten sollen die Fahrzeuge auf den zulässigen Parkplätzen abgestellt werden.
Um die Unannehmlichkeiten für die Geschäftsinhaber und Anwohner am Flohmarktverlauf möglichst gering zu halten, wurden die Plätze so verteilt, dass weder Geschäfts- noch Haustüren zugestellt werden. Weiter sollte Aufbaubeginn keinesfalls vor 11 Uhr sein. Die Stadtverwaltung bittet darum, den Standplatz sauber zu halten und keine Abfälle zu hinterlassen.
02.06.11
|