Vertrag für Bahnunterführung Neckarhälde ist unterzeichnet
(hr) In der letzten öffentlichen Sitzung des Eberbacher Gemeinderats am 24. November standen neben den großen Themen Kindergartenbedarfsplan und Haushaltseinbringung noch mehrere kleinere Entscheidungen auf der Tagesordnung. Außerdem gab es einige Mitteilungen der Stadtverwaltung.
Beschlossen wurde eine Erhöhung der Gebühren für die Benutzung städtischer Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte auf 4,50 Euro pro Monat je Quadratmeter zuzüglich 109 Euro Betriebskostengebühren je Benutzer pro Monat. Eine entsprechend geänderte Satzung wurde beschlossen. Sie betrifft zwei städtische Anwesen an der Uferstraße.
14 neue digitale Druck- und Kopieranlagen für das Rathaus und die in Trägerschaft der Stadt befindlichen Schulen soll eine Firma aus Mannheim liefern. Sie werden auf fünf Jahre mit Wartungsvertrag gemietet. Die Geräte sollen alte Anlagen ersetzen, deren Mietverträge Ende Januar 2012 auslaufen. Insgesamt werden Monatsraten von rund 3.000 Euro fällig.
Außerdem wurden einige Geld- und Sachspenden für städtische Einrichtungen förmlich angenommen. Zu späteren Beschlussfassung verschoben wurde die Übertragung von Restmitteln der Stadtwerke aus 2010 auf 2011.
Wie Stadtbaumeister Steffen Koch in der Sitzung mitteilte, sei die vertragliche Vereinbarung mit der Bahn für die Verbreiterung der Unterführung zur Neckarhälde inzwischen unterzeichnet. Damit sei der Weg frei für die Beantragung von Fördermitteln.
Auf eine Anfrage von CDU-Stadtrat Marcus Deschner in einer Ausschusssitzung bezüglich der Aktion "Stolpersteine" sagte Koch, dass auch die Arbeits- und Fahrzeugleistungen des städtischen Bauhofs in Höhe von rund 600 Euro zur Verlegung der Gedenk-Pflastersteine im Stadtgebiet aus Spendenmitteln der Aktion abgedeckt seien. Die Stadt habe somit keine Kosten zu tragen.
Als abgelehnt gilt das Einvernehmen der Stadt zur Erweiterung der Betriebszeiten einer Trockenkammer im Holdergrund. Über den Antrag eines holzverarbeitenden Betriebs war in der letzten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses nicht entschieden worden (wir berichteten). Allerdings war eine vorsorgliche Ablehnung festgelegt worden, falls die Frist für die Entscheidung der Stadt ausläuft oder der Antragsteller ein Ruhen des Antrags ablehnt - Beides ist eingetreten.
Wie Rechtsamtsleiter Martin-Peter Oertel mitteilte, werde die Höchstparkdauer auf dem Platz an der Brückenstraße auf vier Stunden erhöht (bisher zwei Stunden), um dem Bedarf nach längeren Parkzeiten entgegenzukommen.
03.12.11
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