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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Aus betroffenen Bürgern beteiligte Bürger machen


(Foto: privat)

(hr) (mh) Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im Landtag Baden-Württemberg, Charlotte Schneidewind-Hartnagel und ihr Mannheimer Landtagskollege Wolfgang Raufelder, Vorsitzender der GRÜNEN im Regionalverband, informierten sich dieser Tage über die örtlichen Begebenheiten am „Salzlackenkopf“, den vom Schönbrunner Gemeinderat abgelehnten Vorranggebiet.

Auf Druck einer Bürgerinitiative sprach sich der Schönbrunner Gemeinderat in der vergangenen Woche gegen die Ausweisung des Vorranggebietes am „Salzlackenkopf“ im einheitlichen Regionalplan aus (wir berichteten). Hintergrund sind die von der Landesregierung neu geschaffenen Rahmenbedingungen für die Windkraft in Baden-Württemberg und die Stellungnahme der Kommunen zum einheitlichen Regionalplan.

Von allen politischen Parteien wird die Energiewende als notwendig erachtet, um sich aus den Abhängigkeiten und den negativen Folgegewirkungen durch nukleare und fossile Energieträger lösen zu können. Mit dem neuen Landesplanungsgesetz hat die grün-rote Landesregierung die unter der Vorgängerregierung restriktiv gehandhabte Ausweisung von Flächen zum Aufbau von Windkraftanlagen abgelöst. Den heutigen Anteil des Windes am Energiemix von rund 0,8 Prozent will die grün-rote Landesregierung bis 2020 auf 10 Prozent der Bruttostrommenge steigern. Insgesamt sollen die Erneuerbaren Energien ihren Anteil von jetzt etwa 17,2 Prozent auf dann 38 Prozent steigern. Städte und Gemeinden profitieren über Gewerbe- und Pachteinnahmen, Bürger können sich finanziell mit einer guten Rendite an Windkraftanlagen in einer sicheren Geldanlage beteiligen.

Der Windenergieerlass regelt sehr detailliert, unter welchen Voraussetzungen Windkraftanlagen genehmigt werden können. Die modernen Windkraftanlagen bedürfen immer einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Windparks, also mehrere Windkraftanlagen an einem Standort, unterliegen dem Umweltverträglichkeitsgesetz und einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Um eine Bürgerbeteiligung sicherzustellen, können die Bürgerinnen und Bürger bei der Auslegung des Regionalplanes und später bei der Auslegung der kommunalen Flächennutzungspläne Anregungen und Einwendungen vorbringen. Für Schneidewind-Hartnagel ist die Bürgerbeteiligung "die Grundlage für einen transparenten Entscheidungsprozess, der aus den betroffenen Bürgern beteiligte Bürger macht".

11.08.12

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