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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Landschaftsschutzgebiet contra umweltfreundliche Windenergie

(hr) Der Eberbacher Gemeinderat befasste sich gestern in öffentlicher Sitzung unter anderem auch wieder mit der möglichen Windenergienutzung auf Eberbacher Gemarkung.

Viele mögliche Standorte für Windräder liegen im Landschaftsschutzgebiet, wo größere Windparks per Verordnung ausgeschlossen sind. Es müsste also zunächst die Landschaftsschutzgebietsverordnung geändert werden. Die Verwaltung schlug in Abstimmung mit dem Landratsamt vor, zwischen der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eberbach-Schönbrunn und dem Gemeindeverwaltungsverband Kleiner Odenwald eine Vereinbarung als Grundlage für Teilflächennutzungspläne zur Windkraftnutzung auf Gemarkungen im Rhein-Neckar-Kreis und im Neckar-Odenwald-Kreis abzuschließen. Diese Vereinbarung sei als Einstieg in die "Anpassung" der Landschaftsschutzgebietsverordnung unbedingt erforderlich. Der Beschluss wurde gestern gegen die drei Stimmen der AGL und Wolfgang Röderer (SPD) auch so gefasst.

Die AGL befürchtet, dass mit dieser Vorgehensweise eine Windkraftnutzung im Bereich Eberbach auf den "St. Nimmerleinstag" verschoben oder gar ganz verhindert wird. AGL-Stadtrat Lothar Jost forderte stattdessen, dass die Naturschutzbehörde des Rhein-Neckar-Kreises den aussichtsreichen Windkraftstandort "Hebert" (zwischen Eberbach und Schwanheim) aus dem Landschaftsschutzgebiet herausnehmen oder alternativ im Rahmen einer so genannten "Zonierungsregelung" den Bau von Windkraftanlagen auf dem Hebert als "zulässige Handlung" ausweisen soll. Das soll die Stadt nach dem Willen der AGL beim Landratsamt umgehend beantragen.

Bürgermeister Peter Reichert zeigte sich vom Antrag der alternativen Grünen überrascht, sagte aber zu, ihn in der nächsten Gemeinderatssitzung zu behandeln.
Am 11. Juli soll die Öffentlichkeit im Rahmen einer Veranstaltung an den Windenergieplanungen beteiligt werden.

25.03.14

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