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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Grundsätzlich keine Sitzungen - Beschlüsse werden möglichst aufgeschoben


Sitzungen im vollen Ratssaal, wie hier im vergangenen Jahr, finden derzeit nicht statt. (Archivfoto: Hubert Richter)

(hr) Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wirken sich auch auf die Kommunalpolitik in Eberbach aus. Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse finden praktisch nicht statt.

Normalerweise tagt Der Gemeinderat etwa einmal im Monat öffentlich, um politische Beschlüsse zu fassen. Die Bevölkerung wird über die Themen vorab informiert und hat die Möglichkeit, an den Sitzungen teilzunehmen, um die Beratungen und die Abstimmungen zu verfolgen. Außerdem berichten Medien wie der EBERBACH-CHANNEL regelmäßig über die politischen Entscheidungen in Eberbach.
Am 26. März hätte eigentlich eine öffentliche Gemeinderatssitzung stattfinden sollen, die wurde aber abgesagt. Auch der Bau- und Umweltausschuss, in dem es oft um anstehende Bauanträge geht, tagt nicht. Man habe mit den Gremienmitgliedern vereinbart, dass derzeit grundsätzlich nicht zu Sitzungen eingeladen werde, teilte Hauptamtsleiterin Anke Steck auf unsere Anfrage mit. Entscheidungen schiebe man wenn möglich auf, und Beschlüsse einfacher Art führe man im schriftlichen Verfahren nach § 37 GemO herbei (sogenannte “Umlaufbeschlüsse”). Die Vorschrift in der Gemeindeordnung, dass Beratungen und Beschlüsse grundsätzlich öffentlich gefasst werden müssen (mit Ausnahme von Beschlüssen, deren Sachverhalte den Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern), wird laut Steck beim „schriftlichen Verfahren“ durchbrochen. “Über Beschlüsse im schriftlichen Verfahren wird die Öffentlichkeit vorab nicht informiert. Wir werden das jedoch so handhaben, dass wir diese Vorlagen nach Beschlussfassung in unser Bürgerinformationssystem einstellen”, so die Hauptamtsleiterin. Sie weist auch darauf hin, dass Beschlüsse im Umlaufverfahren nur zustande kommen können, wenn kein Gemeinderat widerspricht.
Andere als diese einfachen Umlaufbeschlüsse werden laut Anke Steck nicht gefasst. Falls sie erforderlich wären, müssten sie in einer öffentlichen Sitzung gefasst werden, zu der dann entsprechend eingeladen werden müsste.

Auch die Möglichkeit, das sich Bürgerinnen und Bürger vor der Beschlussfassung zu bestimmten Themen äußern, wie das üblicherweise in den Bürgerfragestunden zu Beginn der Gemeinderatssitzungen der Fall ist, besteht zur Zeit nicht. Anke Steck betont, dass die Fragestunden in den Gemeinderatssitzungen nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Es handele sich um eine „Kann-Vorschrift“. Im Übrigen könne sich aber jede Bürgerin und jeder Bürger jederzeit mit allen Angelegenheiten an die Verwaltung wenden.


Infos im Internet:
session.eberbach.de/bi/infobi.php


04.04.20

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