WERBUNG


Volksbank Neckartal

Gelita

Sparkasse Neckartal-Odenwald

Ausbildungsstelle

Stellenangebot

Vortrag

www.EBERBACH-CHANNEL.de / OMANO.de
17.04.2024
                   WhatsApp-Kanal
Das Wetter in: 
EBERBACH
 STARTSEITE  |  VIDEOS  |  TERMINE  |  DISKUSSION  |  ANZEIGENMARKT 

Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Corona-Förderung für Firmen und Vereine - SPD regt Solarpark in der Lautenbach an


(Foto: Hubert Richter)

(hr) Mit einer Finanzspritze von rund 42.000 Euro greift die Stadt Eberbacher Gewerbetreibenden und Vereinen unter die Arme, die unter den Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie zu leiden haben.

Der Gemeinderat beschloss am 2. Juli bei zwei Enthaltungen, in den Monaten April und Mai 2020 für verpachtete und gewerblich genutzte städtische Geschäftsgebäude sowie für den Campingplatz und Altkleidercontainer auf Miet- und Pachtzahlungen zu verzichten. Außerdem soll im Jahr 2020 auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühren (z.B. für die Außenbewirtung von Gaststätten) verzichtet werden. Für Vereine wurde einstimmig beschlossen, im Jahr 2020 auf Pachteinnahmen für Vereinsheime oder Flächen zu verzichten und die Jugend- und Kulturförderungen zu erhöhen. Damit wolle man laut Bürgermeister Peter Reichert ein Zeichen der Unterstützung und Solidarität setzen, obwohl in diesem im städtischen Haushalt etwa 1,7 Mio. Euro gegenüber dem Planansatz fehlen. Etwa 900.000 Euro davon seien coronabedingt, ergänzte Stadtkämmerer Patrick Müller.
Bedenken hinsichtlich der Gewerbeförderung äußerte AGL-Stadtrat Lothar Jost: Es gehe ihm da zu sehr nach dem Gießkannen-Prinzip. Er hätte lieber den individuellen Bedarf für Förderungen geprüft. Eine hundertprozentige Gerechtigkeit gebe es nicht, entgegnete Peter Reichert.

Einstimmig förmlich angenommen wurden diverse Geld- und Sachspenden. Die Kreativwerkstatt der Katholischen Frauengemeinschaft spendete 900 Euro für den Schülerhort, und von der Volksbank Neckartal kamen im Auftrag des Gewinnsparvereins mehrere Hundert Euro für die Dr-Weiß-Schulen.

Gegen Ende der Sitzung stellte SPD-Fraktionssprecher Rolf Schieck einen Minderheitenantrag seiner Fraktion vor: Die Verwaltung solle prüfen, ob auf dem Gelände neben der B 37 in der Lautenbach (unser Bild) ein Solarpark angelegt werden könnte und hierzu bis spätestens Ende 2020 Zahlen vorlegen. Das Gelände sei nicht mehr in nennenswerter landwirtschaftlicher Nutzung und die Nutzung von Windkraft werde in Eberbach immer unwahrscheinlicher. In früheren Jahren hatte es mehrmals Überlegungen gegeben, auf der Fläche ein Gewerbegebiet einzurichten, was aber vor allem aus Gründen des Landschafts- und Hochwasserschutzes verworfen wurde. Über den SPD-Antrag muss in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen beraten werden.

Ondungsamtsleiter Rainer Menges kündigte an, dass die Verkehrskommission im September prüfen werde, ob Einbahnstraßen für den Fahrradverkehr in beiden Richtungen freigegeben werden können. Ein Bürger hatte in einer der letzten Ratssitzungen eine entsprechende Anregung zur Förderung des Radverkehrs in Eberbach gegeben.

Für die Umfrage zum Stadtentwicklungskonzept (wir berichteten), an der man sich bislang nur online beteiligen konnte, können nun die Fragebögen auch “analog” ausgefüllt und abgegeben werden, gab Karl Emig vom Stadtbauamt bekannt. Bisher habe man an die 1.000 Teilnehmer, was ein guter Wert sei.

05.07.20

Lesermeinungen

Lesermeinung schreiben
Von Stefan Klein (08.07.20):
@Paul:
Fahrradfahrer sind wie Autofahrer an Verkehrsregeln gebunden. Das bedeutet nicht, dass es die gleichen Regeln sein müssen, die StVO sieht da durchaus Unterschiede vor. Und da es durchaus auch Vorteile für die Allgemeinheit hat, wenn viele Menschen für kurze innerstädtische Wege das Fahrrad nutzen, erscheint es mir berechtigt zu überlegen, ob man ihnen das leichter machen kann als in der Innenstadt aufgrund der Einbahnstraßen regelmäßig große Umwege fahren zu müssen. Es wäre möglich, dass es Vorteile für die einen hat ohne Nachteile für die anderen zu haben, denn wenn ich weiß, dass mir Radfahrer entgegen kommen können, fahre ich anders als wenn ich davon überrascht werde (und erspare es mir, mich aufzuregen über die Radfahrer, die entgegen der Regeln gegen die Einbahnstraße fahren ;-)).

@Paul + @Buerger:
Ich wiederhole hier noch einmal, was ich bereits an anderer Stelle kommentiert habe:

Für die Einschätzung geöffneter Einbahnstraßen kann man auf ganz konkrete Untersuchungen zurückgreifen. Die Bundesanstalt für Straßenwesen kommt in einer Untersuchung von 2001 zu dem Ergebnis, dass die Öffnung von Einbahnstraßen keine Auswirkungen erkennen lässt auf die Zahl oder Schwere von Unfällen. Tendenziell kann sogar mit einem Rückgang der Unfälle gerechnet werden (z.B. weil Radfahrer nicht mehr illegal auf dem Gehweg fahren). Die Unfallforschung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. kommt 2016 noch einmal zu dem gleichen Ergebnis. Die Befragung von Kommunen in ganz Deutschland hat ergeben, dass geöffnete Einbahnstraßen sehr üblich sind (in 84% aller Kommunen).
Aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich sagen, dass in Heidelberg nahezu alle Einbahnstraßen geöffnet sind, auch in sehr beengten Stadtteilen (z.B. Weststadt, Neuenheim) und das nach meiner Erfahrung sehr gut funktioniert, auch wenn die verfügbare Straßenbreite (zwischen den parkenden Autos) z.T. gerade mal 2m beträgt.
Und schließlich ist noch interessant zu bedenken, dass die StVO in §45, Abs. 9 regelt, dass Verbote nur da ausgesprochen werden dürfen, wo eine eindeutige Gefahrenlage besteht. Da das Befahren von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrer grundsätzlich sicher ist (s. Untersuchungen), darf es grundsätzlich erst einmal nicht verboten werden, wenn es nicht einen besonderen Grund gibt.

(@Buerger: Das schließt natürlich nicht aus, dass es sich bei der von Ihnen beschrieben Stelle um eine Ausnahme handelt, wobei das deshalb ja nicht für alle Einbahnstraßen in Eberbach gelten muss)


Von Buerger (06.07.20):
Die Neckarstraße ist ein Beispiel, warum es gefährlich ist gegen die Einbahnstraße mit dem Fahrrad zu fahren. Jeden Tag gibt es Beispiele, wo irgendwer nicht auf die „rechts vor links Regel“ achtet... am häufigsten die Radfahrer, die in der Spielstraße stadteinwärts zu schnell fahren. Direkte Unfallgefahr am Breitensteinweg, ein Wunder... bisher keine schweren Verletzungen. Umgekehrt genauso: Kein Autofahrer achtet auf die Räder, die von rechts kommen, wenn er in den Breitensteinweg einfahren will. PS: Fahre Rad und Auto... bevor sich einer beschwert,

Von Drogen auch will (06.07.20):
Solarpark in der Lautenbach

Schilda grüßt hoch tausend.

Gewerbegebiet nein wegen Hochwasserschutz, aber ein Solargarten Vorschlag.

Was nahm der Mann ein, will das auch.

Ist doch egal ob Elektronic aubsaufen könnte .

Weiter so Schilda !!


Von Paul (06.07.20):
Gemeinderat: "ob Einbahnstraßen für den Fahrradverkehr in beiden Richtungen freigegeben werden können". Fazit: Ein Fahrradfahrer ist ein Verkehrsteilnehmer und somit wie der Autofahrer an Verkehrsregeln gebunden, darum ein klares NEIN.

[zurück zur Übersicht]

© 2020 www.EBERBACH-CHANNEL.de / OMANO.de Druckansicht
eMail senden nach oben

[STARTSEITE]    [VIDEOS]    [TERMINE]    [DISKUSSION]    [ANZEIGENMARKT]
©2000-2024 maxxweb.de Internet-Dienstleistungen
[IMPRESSUM] [DATENSCHUTZERKLÄRUNG]


WERBUNG


Rechtsanwalt Kaschper

Star Notenschreibpapiere

Catalent

Stellenangebot

Neubauprojekt

Werben im EBERBACH-CHANNEL