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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Stimme möglichst per Briefwahl abgeben - Nur drei Wahllokale mit Urnen

(hr) Am 18. Oktober findet die Bürgermeisterwahl in Eberbach statt. Bisher einziger bekannter Bewerber ist der amtierende Bürgermeister Peter Reichert. Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Wahl aber anders ablaufen als gewohnt.

Als wichtigste Maßnahme hat die Stadt die Wahlbezirke drastisch reduziert. Es wird am 18. Oktober nur drei Wahlräume geben, in denen man seine Stimme persönlich in die Urnen einwerfen kann (mit entsprechendem Hygienekonzept): Die Mensa der Steigeschule, das Rathaus am Leopoldsplatz und die Mehrzweckhalle der Dr.-Weiß-Schule. Damit bei der Wahl persönliche Kontakte möglichst vermieden werden, soll vor allem von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch gemacht werden, Deshalb wird die Anzahl der Briefwahlvorstände von bisher zwei auf vier erhöht.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Ins Wählerverzeichnis wird von Amts wegen jede Person eingetragen, die für die Wahl am 18. Oktober wahlberechtigt ist. Alle Wahlberechtigten sollen bis spätestens 27. September eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen, wenn er sein Wahlrecht ausüben möchte. Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr wahlberechtigt. Wahlberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Wahltag noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Vordrucke dafür und weitere Informationen gibt es beim Bürgerbüro im Rathaus.
Das Wählerverzeichnis wird an den Werktagen von 28. September bis 2. Oktober während der allgemeinen Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme im Bürgerbüro bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen und gegebenenfalls die Berichtigung beantragen.

Wer die Briefwahl nutzen möchte, benötigt dazu einen Wahlschein. Wahlscheine können für die Wahl am 18. Oktober bis Freitag, 16. Oktober 2020 um 18 Uhr, für eine eventuell erforderlich werdende Neuwahl am 8. November bis Freitag, 6. November 2020 um 18 Uhr beim Bürgerbüro im Zimmer E.05, Rathaus, Leopoldsplatz 1, 69412 Eberbach, Tel. (06271) 87234 oder per E-Mail (s.u.) sowie auf der städtischen Homepage (s.u.) beantragt werden. Die Beantragung ist möglich ab 24. September. Mit dem Wahlschein erhält man den amtlichen blauen Stimmzettel, den amtlichen blauen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist. Für die Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses abgesendet werden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb Deutschlands von der Deutschen Post unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

E-Mail-Kontakt: stadt@eberbach.de

Infos im Internet:
www.eberbach.de


17.09.20

Lesermeinungen

Lesermeinung schreiben
Von Philomahr (18.09.20):
wieso müssen die Wähler alle in Eberbach wohnen, während der gnädige Herr Reichert in Hintertupfingen im Kraichgau wohnen darf ?????

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