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Nach aktuellem Stand sind zw�lf Personen infiziert

(hr) Im Eberbacher Pflegeheim �Lebensrad� gibt es zur Zeit einen gr��eren Corona-Ausbruch.

Das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises teilte heute mit, dass �in einer Eberbacher Alten- und Pflegeeinrichtung� nach aktuellem Stand der Ermittlungen zw�lf Personen (elf Bewohnende und eine Mitarbeitende) positiv auf das Coronavirus getestet worden seien. Welche Einrichtung betroffen ist, teilte das Amt nicht mit. Recherchen unserer Redaktion zufolge handelt es sich um das Pflegeheim �Lebensrad� im Schafwiesenweg.

Die F�lle verteilen sich momentan auf verschiedene Wohnbereiche der Einrichtung. Nach dem positiven Schnelltest einer Person hatte das Gesundheitsamt vor Ort Bewohnerinnen und Bewohner der betroffenen Wohnbereiche abgestrichen. Die Mitarbeitenden wurden teilweise �ber die Haus�rzte oder in den Testcentern getestet. Hier ist der abschlie�ende Ergebnisr�cklauf noch abzuwarten. Das Gesundheitsamt ermittelt die Kontaktpersonen und entscheidet gemeinsam mit der Heimleitung �ber die weiteren Ma�nahmen wie Quarant�ne, Aufnahmestopp und Besuchsverbot. Zudem werden in dieser Woche alle restlichen Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung getestet.

Stand heute wurden in Eberbach seit Beginn der Pandemie insgesamt 259 infizierte Personen gemeldet, von denen sich 24 aktuell in Quarant�ne befinden. Die 7-Tage-Inzidenz im Rhein-Neckar-Kreis ist weiter gesunken und liegt nun bei 155 Infektionen je 100.000 Einwohner in einer Woche.

04.01.21

Lesermeinungen

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Von Anti-Schwurbler (10.01.21):
Um mal mit den ganzen Unwahrheiten aufzuräumen empfehle ich dringend die Lektüre des Paragraph 28, Abs. 3. Die Behauptung, hier würde auf Tests oder allgemein die Definition einer Pandemie o.Ä. eingegangen werden, ist schlichtweg falsch. Nachzulesen ist das Ganze kostenfrei im Netz unter www.gesetze-im-internet.de/ifsg. Im Allgemeinen sollte davon abgesehen werden, als "Hobby-Jurist" mit Halb- oder Unwahrheiten um sich zu werfen. In diesem Einne wünsche ich noch einen angenehmen Tag und bleiben Sie gesund.



Von Licht aus - Wahrheit an (05.01.21):
Finde ich nicht. Ich finde es gut, wenn Menschen kritisch hinterfragen und abwägen, welche Quellen und Berichte vertrauenswürdig sind und sich daraufhin eine Meinung bilden. Wenn sich nahezu alle Wissenschaftler in der Beurteilung eines Sachverhalts einig sind, ist diese Abwägung relativ einfach.

Von Die Schöpfung  (05.01.21):
An Licht aus. Es ist immer noch gut, das es noch Menschen gibt die alles aber auch alles glauben, was berichtet wird egal woher.

Von Licht und Wahrheit (05.01.21):
Komisch! Dass manche Leute so aggressiv werden müssen? Ist doch eigenartig! Oder habe ich vielleicht in ein Wespennest gestochen? Menschen die aggressiv werden oder schlagen, die haben oft keine richtigen Argumente. Aber sei’s drum! Ich werde mich jetzt aus dieser Diskussion verabschieden, da ich sowieso niemanden überzeugen kann und auch nicht will. Jeder muss seine Erfahrungen selber machen. Auch Erwachsene, nicht nur Kinder! Bis bald und lieben Gruß

Von Licht aus - Wahrheit an (05.01.21):
Gut, dann zitiere ich mich hier nochmal selbst (s. 04.01.21): "Wollen Sie damit allen Ernstes sämtliche Gesundheitsämter der kollektiven Lüge bezichtigen?" Dort steht meine Frage auch schon mit Fragezeichen.


Von Karola Fendler  (05.01.21):
@Licht aus-Wahrheit an
Sie schreiben, Sie hätten eine Frage gestellt. Da Sie vergessen haben, ein FRAGEZEICHEN zu
setzen, müssen Sie sich nicht über die Antworten wundern. Hier im Channel steht es als Tatsache.


Von Licht aus - Wahrheit an (04.01.21):
@Karola Fendler: Mein Beitrag bestand aus einer Frage, die bisher nicht beantwortet wurde. Wo bitte verbreite ich da Unwahrheiten?
@Realist: Wenn Sie gesetzeswidriges Verhalten der Gesundheitsämter feststellen, bitte ich Sie, dieses zur Anzeige zu bringen, damit es nicht bei dem alubehüteten Geschwurbel bleibt, sondern die Sachverhalte juristisch geklärt werden.
@Erklärung: Ich habe schlicht keinerlei Veranlassung, an den Zahlen der Gesundheitsämter und den Erkenntnissen der breiten Mehrheit der Wissenschaftler zu zweifeln.


Von Erklärung (04.01.21):
@Licht aus - Wahrheit an:
Wieder so ein unqualifizierter Beitrag!
Wo sind IHRE Sachargumente und/oder Fakten, die die Aussagen von "Licht und Wahrheit" widerlegen?
Haben Sie den § 28 Abs.3 Infektionsschutzgesetz gelesen ?

Ihr Beitrag ist nur dummes Geschwätz.


Von Realist (04.01.21):
@ licht aus, Wahrheit an:
es ist nun mal Fakt, dass das Gesundheitsamt beziehungsweise die Gesundheits Ämter gesetzeswidrig handeln, wenn sie zum Beispiel nur positiv getestete, siehe PCR Test, in Quarantäne schicken! wir müssen uns doch alle an die Gesetze beziehungsweise Verordnungen des Infektionsschutzgesetzes halten, oder etwa nur wir und nicht die Gesundheits Ämter? Es ist ja auch gar nicht möglich, die vielen angeblich infizierten einem Labor Test zuzuführen, um definitiv festzustellen, dass der Betroffene wirklich erkrankt ist. Wenn Sie dies nicht tun, kommen Sie ihrer Verpflichtung nicht nach!!! Alle verhängten Quarantänemaßnahmen ohne ärztlichen Befund sind somit Freiheitsberaubungen! Die Betroffenen haben entsprechend Anspruch auf Schadenersatz!!! dies alles sollte man trotzdem Bedenken beziehungsweise berücksichtigen!


Von Karola Fendler (04.01.21):
@Licht aus-Wahrheit an
Warum trauen Sie sich nicht Ihren Namen zu nennen? Dass gehört auch zu Wahrheit an! Ich denke, wenn Sie selbst Corona gehabt hätten, würden Sie so einen Schwachsinn nicht schreiben. Da es mich erwischt hatte, kann ich bestätigen, dass es nicht Lustig war, sondern sehr schmerzhaft. Es waren bei mir keine Erkältungssymtome🥴. Es reagiert halt nicht jeder gleich. Im gleichen Zeitpunkt ist auch noch eine Verwandte von mir an Corona gestorben. Also bitte nicht so Unwahrheiten verbreiten, wenn man nicht selbst betroffen ist 🙏


Von Licht aus - Wahrheit an (04.01.21):
@Licht und Wahrheit: Wollen Sie damit allen Ernstes sämtliche Gesundheitsämter der kollektiven Lüge bezichtigen?

Von Licht und Wahrheit (04.01.21):
Laut Infektionsschutzgesetz Paragraph 28 Abs. 3 ist zum Nachweis einer Infektion ein positiver Test nicht ausreichend. Eine Infektion muss grundsätzlich nachgewiesen werden. Das Gesundheitsamt muss nachweisen, dass definitiv eine Infektion vorliegt. Das ist mit einem positiven Test nicht möglich. Das Virus muss an gezüchtet werden, um eine Infektion nachzuweisen. Soweit mir bekannt ist, war bis jetzt noch kein Gesundheitsamt in der Lage, eine Infektion nachzuweisen.

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