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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Nächtliche Ausgangssperre jetzt ab 22 Uhr - Zahlreiche Neuinfektionen in Eberbach gemeldet

(hr) Die Landesregierung hat die Anti-Corona-Maßnahmen nach wenigen Tagen erneut angepasst. Damit gelten auch in Eberbach ab heute geänderte Regeln.

Die wichtigste Änderung betrifft die nächtliche Ausgangssperre: Ab heute müssen die Menschen “nur noch” zwischen 22 und 5 Uhr in den eigenen vier Wänden bzw. dem unmittelbar zur Wohnung gehörenden Grundstück bleiben, sofern die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, was im Rhein-Neckar-Kreis seit längerem der Fall ist. Seit Mittwoch, 21. April, galt die Ausgangssperre schon ab 21 Uhr. Im öffentlichen Raum darf man sich nun zwischen 22 und 5 Uhr nur aus “triftigen Gründen” aufhalten, etwa zur Berufsausübung oder zum Gassigehen alleine mit dem Haustier. Sportliche Bewegung im Freien ist allerdings alleine bis 24 Uhr erlaubt, aber nur außerhalb von Sportstätten.
Das Hin und Her für den Buchhandel geht weiter: Ab heute dürfen Buchgeschäfte wieder öffnen.
Bei Treffen gilt weiterhin, dass bei Inzidenzen über 100 sich die Angehörigen eines Haushalts lediglich mit einer weiteren Person treffen dürfen. Neuerdings werden hier nur Personen nicht mitgezählt, die das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bisher 14). Auch für Schulen wurden die Regelungen angepasst. Die vollständigen neuen Regeln sind auf unserer Startseite rechts oben unter “Baden-Württemberg” zu finden.

Während die 7-Tage-Inzidenz im Rhein-Neckar-Kreis eher gleichbleibend bzw. leicht rückläufig ist (heute 145,7 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in 7 Tagen), sind in Eberbach zuletzt wieder erstaunlich viele Infektionen hinzugekommen: Aktuell gibt es in der Stadt laut Gesundheitsamt 53 nachgewiesene “aktive”, also potenziell ansteckende Corona-Infizierte. Das ist die höchste Zahl seit Anfang Februar.

24.04.21

Lesermeinungen

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Von Verwundert? (24.04.21):
Was ist daran erstaunlich, dass in Eberbach die Infektionszahlen steigen? Hier muss keiner mit Konsequenzen rechnen, wenn man sich nicht an die geltenden Regeln hält. Da wird sich umarmt und geküsst wenn man sich trifft. Es werden Hände geschüttelt. Abstand? Wozu? Maskenkontrollen finden am Bahnhof nicht statt.
Und da fragt man sich ernsthaft warum die Zahlen steigen?


Von Licht und Wahrheit (24.04.21):
Komisch, ich stelle mir ernsthaft die Frage, ob das Virus zwischen 22:00 Uhr und 5:00 Uhr so aggressiv ist, dass es Menschen befällt, die in dieser Zeit unterwegs sind? Na, da muss ich ja dann auch vorsichtig sein, wenn ich dann in der Nacht im Schlafzimmer das Fenster geöffnet habe! Merkwürdig! Ich dachte eigentlich immer, dass es dem Virus völlig egal ist, ob Tag oder Nacht ist! Ich denke mir, dann müsste es ja eine Ausgangssperre von 0:00 Uhr bis 24 Uhr geben. Hat jemand für mich einen wissenschaftlichen Beweis, dass das Virus nachts so angriffslustig ist? Bitte melden! Außerdem erinnert mich diese ganze Geschichte doch tatsächlich an eine Hausordnung.
Also ihr Lieben, ab 22:00 Uhr ist Ruhe!!! Licht aus! Jetzt wird geschlafen! Ich werde mir übrigens auch mal die Mühe machen, ab 22:00 Uhr auf die Pirsch zu gehen. Vielleicht finde ich das Virus ja irgendwo! Nur fehlt mir noch die passende Schrotflinte dazu, um es dann zu erlegen!


Von Realist (24.04.21):
Wie war das bitte? Wir müssen wieder zwischen 22 und 5:00 Uhr in unseren eigenen vier Wänden beziehungsweise in dazugehöriger Umgebung bleiben? Na sind wir etwa kleine Kinder, die um 22:00 Uhr wieder brav zu Hause sein müssen? Ich bin es auf jeden Fall nicht mehr! Ich bin auch weiterhin ein freier Bürger, der einzig und allein selbst entscheidet, wann er wo unterwegs ist!!! Ich werde mich auf keinen Fall einer unsinnigen beziehungsweise sinnlosen und willkürlichen Maßnahme beugen!!! Frage: sind die angeblich neu infizierten, durch eine ärztliche Diagnose, wie sie im aktuellen Infektionsschutzgesetz vorgeschrieben ist, auch bestätigt? Da dies so gut wie nie geschieht, handelt es sich hier nur um PCR positiv getestet, und um nichts anderes!!! Das ist schon sehr lange bekannt und eigentlich müsste das jeder wissen, der sich entsprechend informiert. Na dann schon mal vor ab im Frühling beziehungsweise Sommer viel Spaß beim abendlichen Spaziergang an der frischen Luft!!!

Von Margarete Barduck (24.04.21):
Ich denke, eine große Mehrheit der Bürger*innen versteht, dass die Pandemie bekämpft und zurückgedrängt werden muss. Ein ebenso großer Teil der Menschen ist bereit, nicht nur in eigenem Interesse das Seine dafür zu tun.

Die sich ständig ändernden Regeln sind immer weniger zu verstehen, denn vieles hat mit einer vernünftigen Modifizierung der Regeln bzw. Weiterentwicklung und Anpassung an bestimmte Lebenslagen nichts mehr zu tun:

Was heißt denn auf einmal "bei sportlicher Betätigung" bis 24 Uhr statt bis 22 Uhr Aufenthalt im Freien erlaubt? Könnte man nun also bis 24 Uhr im Spazierschritt draußen umherlaufen und beispielsweise alle 20 Meter einmal Arme kreisen, um das gegenüber Ordnungshütern als sportliche Betätigung auszugeben? Entweder ganz oder gar nicht, sonst ergibt das zumindest nach meiner Meinung keinen Sinn.

Wer um 22 Uhr von der Schicht kommt und für gewöhnlich noch joggen geht - was ja einen Großteil der Bevölkerung ausmacht -, der könnte doch vorübergehend das Joggen auf den nächsten Morgen um 5 Uhr verlegen. Oder ist das unzumutbar?

Der selige Loriot hätte das Regelwerk noch durch den Passus ergänzt, dass von der Ausgangssperre ausgenommen ist, wer bei Ansprache durch Ordnungshüter mit dem 2. Futur bei Sonnenaufgang zu antworten weiß. Vielleicht kann man den Personenkreis derer, die von der Ausgangssperre ausgenommen sind, auch wochenweise alternieren: In der A-Woche dürfen Menschen mit ungeradem Geburtsjahr bis 23:42 Uhr auf der Straße sein, in der B-Woche Menschen aus geradem Jahrgang. So bekämpft man Pandemie.


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