Ab morgen Öffnungsschritte auch in Eberbach - Menschen dürfen nachts wieder raus Die Regelungen zur "Maskenpflicht" scheinen nicht bei allen auf Wohlwollen zu stoßen. (Foto: Claudia Richter)(hr) Das Gesundheitsamt der Rhein-Neckar-Kreises hat angekündigt, dass ab dem morgigen Mittwoch, 19. Mai, im Kreis die “Bundesnotbremse” außer Kraft tritt und erste Öffnungsschritte möglich sind.
Seit vergangenen Montag, 10. Mai, lag die Sieben-Tage-Inzidenz im Rhein-Neckar-Kreis unter dem Wert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche. Da in Baden-Württemberg - anders als in manchen anderen Bundesländern - eine Aufhebung der “Bundesnotbremse” erst möglich ist, wenn die Inzidenz an fünf Werktagen unter 100 liegt (Christi Himmelfahrt und Sonntag werden also nicht mitgezählt), konnte die Aufhebung erst gestern verkündet werden. Sie tritt am übernächsten Tag in Kraft, also morgen.
Damit gilt ab Mittwoch, 19. Mai um 0 Uhr wieder die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der Fassung von Ende vergangener Woche. Demnach sind erste Öffnungsschritte möglich. Die nächtliche Ausgangssperre gilt heute letztmals von 22 bis 24 Uhr, danach entfällt auch sie.
Laut der aktuellen Corona-Verordnung des Landes sind jetzt unter anderem folgende Öffnungsschritte möglich: Öffnungen von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben (Ferienwohnungen, Campingplätze), Öffnung der Außen- und Innengastronomie zwischen 6 und 21 Uhr, Kulturveranstaltungen im Freien mit bis zu 100 Teilnehmenden, Öffnung von Galerien und Museen, Archiven und Bibliotheken, Öffnung von Musikschulen für kleine Gruppen bis zehn Schülerinnen und Schüler, Öffnung von kleineren Freizeiteinrichtungen und Sportanlagen im Freien für Gruppen bis zu 20 Personen, Öffnung von Außenbereichen von Schwimmbädern. Allerdings ist in allen Einrichtungen laut Verordnung der Zutritt nur Personen mit einem Test-, vollständigen Impf- oder Genesenennachweis möglich. Obwohl von diesem Personenkreis kein besonderes Infektionsrisiko ausgeht, gilt für alle Einrichtungen grundsätzlich Maskenpflicht, die Übermittlung der Kontaktdaten sowie die Einhaltung der Abstandsregeln und die Begrenzung der Teilnehmerzahl.
Im Einzelhandel können im Rahmen von “Click & Meet” statt eines Kunden pro 40 Quadratmeter zwei getestete bzw. geimpfte oder genesene Kunden ohne vorherige Terminbuchung zugelassen werden, so die Landesverordnung.
Einen Überblick der aktuell geltenden Regelungen in Baden-Württemberg bieten wir hier als PDF-Dokument zum kostenlosen Download an.
Eberbach selbst hat entgegen den Öffnungsbestrebungen die Regeln erst einmal verschärft: Vor wenigen Tagen wurde auch in der Tiefgarage am Leopoldsplatz eine “Maskenpflicht” verhängt.
Infos im Internet: www.omano.de/download/42074/140521öffnungsschritte-bw-pdf
18.05.21
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