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Versuchter Diebstahl - Durch das Badezimmerfenster eingestiegen

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(bro) (pol) Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde durch das Amtsgericht Heidelberg ein Haftbefehl gegen einen 42 Jahre alten Mann erlassen. Diesem wird versuchter Privatwohnungseinbruchdiebstahl zur Last gelegt.

Der Mann soll gestern gegen 14.20 Uhr in Eberbach das gekippte Badezimmerfenster einer im Erdgeschoss gelegenen Wohnung geöffnet haben und in diese eingestiegen sein - in der Absicht, die Wohnung nach stehlenswerten Gegenständen zu durchsuchen und diese zu entwenden. Noch im Badezimmer soll er von der anwesenden Bewohnerin überrascht worden und durch das offene Fenster aus der Wohnung geflüchtet sein.

Der Tatverdächtige wurde beim Haft- und Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt und nach Erlass eines Haftbefehls wegen Fluchtgefahr in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

01.07.22

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