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Verkehrssituation in der BrückenstraĂe zumindest juristisch entschĂ€rft (Foto: Hubert Richter)(hr) Der wohl bekannteste âZebrastreifenâ Süddeutschlands war bis vor kurzem in der BrückenstraĂe in Eberbach zu bestaunen. Nun ist die Markierung des zuletzt für FuĂgĂ€nger gesperrten FuĂgĂ€ngerüberwegs entfernt worden.
Ăberregional bekannt wurde die Querung, nachdem wir nach einer Mitteilung der Stadtverwaltung am 20. November auf die kurzfristige Sperrung des Zebrastreifens für FuĂgĂ€nger mittels Barrieren und Verbotsschildern hingewiesen hatten (wir berichteten). Redaktionen etlicher Medien wurden auf das âKuriosumâ in Eberbach aufmerksam, und die Angelegenheit schaffte es unter anderem in Meldungen des SWR, der ARD-Tagesschau und der âZeitâ. Auslöser der Sperrung war eine so genannte âVerkehrsschauâ mit Vertretern des Amtes für StraĂen- und Radwegebau (Rhein-Neckar-Kreis), der Polizei und der Eberbacher Stadtverwaltung (Ordnungsamt). Dabei fiel wohl jemandem auf, dass der seit rund 13 Jahren bestehende Zebrastreifen nicht regelkonform angelegt war. Offenbar wurde daraufhin ein Rechtsgutachten erstellt, das uns zwar nicht vorliegt, das aber Thema in der Sitzung des Gemeinderats am vergangenen Donnerstag, 30. November war: AGL-Stadtrat Peter Stumpf sagte in der Sitzung, dass er das Rechtsgutachten gelesen habe, die Folgen aber seien âabsoluter Unsinn, auch wenn es geltendes Recht istâ. Bürgermeister Peter Reichert erklĂ€rte sich daraufhin als Verwaltungschef für persönlich haftbar, falls es auf dem Zebrastreifen zu einem Unfall komme. Denn das hĂ€tte dann sogar strafrechtliche Konsequenzen: âIch lande im Kittchen, wenn da was passiertâ, so Reichert.
Allerdings wurde in all den Jahren seit Einrichtung des Zebrastreifens nicht bekannt, dass es sich dabei wegen Unübersichtlichkeit hinter haltenden Bussen um einen besonderen Gefahrenpunkt für FuĂgĂ€nger handelt. Und auch UnfĂ€lle wurden seither glücklicherweise nicht aktenkundig.
Der Ăberweg war etwa 5 Meter vor (in Fahrtrichtung) einer Bushaltestelle eingerichtet, bei der die Busse auf der Fahrbahn anhalten. Die seit dem Jahr 2001 gültigen âRichtlinien für die Anlage und Ausstattung von FuĂgĂ€ngerüberwegenâ (R-FGĂ 2001) besagen, dass bei Bushaltestellen auf der Fahrbahn (also ohne Haltebucht) die Anordnung von FuĂgĂ€ngerüberwegen nur (in Fahrtrichtung) nach der Haltestelle zulĂ€ssig ist. Der 2019 von der Landesregierung herausgegebene âLeitfaden zur Anlage und Ausstattung von FuĂgĂ€ngerüberwegen in Baden-Württembergâ schwĂ€cht dies ab. Dort ist auf Seite 26 zu lesen, dass bei Bushaltestellen auf der Fahrbahn Zebrastreifen in Fahrtrichtung hinter der Haltestelle angelegt werden âsollenâ. In der Einleitung zu dem Leitfaden heiĂt es, dass die R-FGĂ 2001 von den BundeslĂ€ndern unter anderem um âModifikationen sowie Konkretisierungen ergĂ€nzt bzw. weiter ausgeführt werdenâ können, was die âSpielrĂ€ume zur Einrichtung von Zebrastreifenâ erweitere.
Die Frage, ob es sich nun um einen âSoll-Hinweisâ oder um eine tatsĂ€chliche UnzulĂ€ssigkeit handelte, ist jedenfalls mit der Entfernung des Zebrastreifens hinfĂ€llig. Eberbach hatte eine - wenn auch vermutlich unbeabsichtigte - bundesweite MedienprĂ€senz, und Bürgermeister Peter Reichert droht deswegen definitiv kein GefĂ€ngnisaufenthalt mehr.
07.12.23
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Von Manfred (22.12.23): | Die Sachlage wird immer deutlicher. Die Verantwortung möchte der Bürgermeister nicht übernehmen, obwohl das zu seinem Aufgabengebiet zĂ€hlt.
Wohlwissend das hier tĂ€glich Schulkinder die StraĂe überqueren müssen, wurde ein gesicherter Ăbergang zurück gebaut. Anstatt bauliche Anpassungen vorzunehmen und den Kindern einen sicheren Schulweg zu ermöglichen. Wird ein ungesicherter Schulweg durch den Rückbau billigend in Kauf genommen. Das könnte vor Gericht unter dem gegeben Sachstand mit den landesweiten Berichterstattungen hierzu sicherlich auch als Vorsatz ausgelegt werden. Ich hoffe nur das Niemand zu Schaden kommt!
Bei solchen Entscheidungen kommt es nicht nur darauf an, im Sinne des Straf- und allgemeinen Rechts legal zu handeln, sondern dass das politische Agieren auch nach Kriterien des Anstands, dem Gemeinwohl und den moralischen Grenzen zu werten ist.
Vorausschauend und konzeptionell entwickelte Entscheidungen die nach einem vorab gesetzten Rahmen (z. B. einem 10-Punkte-Plan) entsprechen sehen anders aus!
Wenn sich einzelne politische AmtstrĂ€ger ihrer Verantwortung mit solchen MaĂnahmen versuchen zu entziehen, zerstört das schleichend ebenso die SolidaritĂ€t in unserer Gesellschaft.
Dieser planlose, unwirtschaftliche Rückbau von Infrastruktur entspricht leider auch dem bisherigen Vorgehen der letzten Jahre und spricht mal wieder für sich. ErklĂ€rt so einiges: Auch den zahlreichen Weggang von vielen Fach- und FührungskrĂ€ften sowie die enorm gestiegene Fluktuationsrate in der Verwaltung. Leider haben auch kritische Nachfragen zur Auswanderung der Mitarbeiter aus dem Gemeinderat nicht weitergeholfen.
Es braucht dringend einen politischen Wandel zu mehr gemeinwohlorientierten Entscheidungen.
Für politische AmtstrĂ€ger, insbesondere Bürgermeister muss ein hoher moralischer Standard ein Leitbild bei der tĂ€glichen Arbeit sein. Und nicht die Angst als Treiber für sinnfreie MaĂnahmen die unwirtschaftlich sind und nur der eigenen vermeintlichen Haftungsentlastung dienen.
Denn politische Entscheidungen haben erhebliche Folgen für jeden einzelnen Bürger, aus diesem Grund sind eine hohe ethische SensibilitĂ€t sowie moralische Aufmerksamkeit zwingend angebracht.
| Von Kaspertin (10.12.23): | Auch wenn da jetzt kein Zebrastreifen mehr auf der StraĂe ist, so ist es ja nicht verboten, hier trotzdem die StraĂe zu überqueren.
Wenn ich Lehrer oder Eltern an der Dr. WeiĂ-Schule wĂ€re, würde ich mal eine offizielle Anfrage an das Rathaus richten, ob Herr Reichert im Gegenzug dafür, dass er nun nicht ins Kittchen muss, sich nicht wenigstens dafür zur Verfügung stellt, ein Jahr lang einmal in der Woche morgens vor Schulbeginn als Schülerlotse die Kinder sicher an der Stelle über die StraĂe zu bringen, wo der Zebrastreifen entfernt wurde, weil Herr Reichert Angst hatte, sonst ins GefĂ€ngnis zu müssen !!!
| Von Zebra ohne Streifen (10.12.23): | Es geht doch in letzter Konsequenz nicht um die Sicherheit der FuĂgĂ€nger, sondern darum, Verantwortung abzugeben. Kein Zebrastreifen = keine Verantwortung. So ist das leider hier und auf der Welt.
| Von Caro (09.12.23): | Ich finde es sehr Ă€rgerlich, dass der Zebrastreifen entfernt wurde! Wie kann man sowas machen?! Ich wohne in Sichtweise und habe schon beobachtet, dass Kinder, die von der Schule kamen, zur Bushaltestelle jetzt ohne Zebrastreifen gelaufen sind. Wer kommt ins "Kittchen", wenn da mal jemand angefahren wird?
| Von Kleinkariert (08.12.23): | Wenn man schon so konsequent ist, dann sollte man auch die Zebrastreifen an den Haltestellen Neuer Markt, Neckarbrücke, Einkaufszentrum, Stadthalle, Berufsschule usw. absperren. Oder ist da jeweils 1m zu viel Abstand?
| Von Gustav (08.12.23): | Das ist eine immer wieder kehrende Aussage von Herrn Reichert (dass er mit einem FuĂ im GefĂ€ngnis steht). Das habe ich schon des Ăfteren von ihm gehört, kann man vergessen.
In der Friedrich-Ebert-StraĂe direkt vor dem Eingang zum Kurhaus ist auch ein Zebrastreifen und direkt dahinter eine Bushaltestelle, was ist das anders?
| Von Knastbruder (08.12.23): | Die EinschĂ€tzung von Herrn Reichert, dass er "im Kittchen" landet, wenn an dem Zebrastreifen was passiert, halte ich für total übertrieben. GefĂ€ngnis setzt nĂ€mlich eine Straftat voraus, und darum kann es sich bei dem Zebrastreifen unmöglich handeln. Es ist eigentlich erschreckend, wenn ein Bürgermeister solche weltfremden Ansichten hat. Ich vermute daher, dass er damit nur einen drastischen Grund dafür liefern wollte, die Verantwortung für die Angelegenheit loszuwerden.
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