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Nachrichten > Natur und Umwelt

Waldbesitzende müssen ihre Bäume kontrollieren

(hr) (rnk) Das Kreisforstamt weist darauf hin, dass Waldbesitzende ihre Fichtenbestände ab sofort aufgrund der Borkenkäfergefahr regelmäßig kontrollieren müssen.

Die Borkenkäfer fliegen dieses Jahr besonders früh und in großer Zahl aus. Der Odenwald ist landesweit einer der Befallsschwerpunkte.
Privatwaldbesitzende müssen ihre Fichtenbestände daher ab sofort regelmäßig kontrollieren. Dazu hat das Kreisforstamt einen forstrechtlichen Hinweis nach § 68 Landeswaldgesetz veröffentlicht.

Die ergiebigen Winterniederschläge hätten beim Thema Borkenkäfer nicht für Entwarnung sorgen können, so die Experten im Kreisforstamt. Für die bevorstehenden Frühlings- und Sommermonate befürchten Forstleute massiven Käferbefall an Fichten und auch an Tannen. Dabei trifft es seit letztem Jahr besonders Nordbaden und den Odenwald. Hier haben sich 2023 gegenüber den Vorjahren die Mengen an eingeschlagenem Schadholz verdoppelt. „Die ersten Berichte des Borkenkäfermonitorings der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt in Freiburg besorgen mich sehr”, sagt Forstamtsleiter Manfred Robens. „Dieses Jahr hat der Schwärmflug der Borkenkäfer sehr früh begonnen und das auch noch mit sehr vielen Käfern. Die Kombination aus beiden Faktoren zeigt jetzt schon an, dass sich wahrscheinlich diesen Sommer eine sehr große Population aufbauen wird. Das schadet natürlich unseren sowieso schon angeschlagenen Nadelwäldern.“

Aus diesem Grund hat das Kreisforstamt einen forstrechtlichen Hinweis öffentlich an alle Waldbesitzenden ausgesprochen, nach dem befallsgefährdete Fichtenwälder regelmäßig kontrolliert werden müssen. Bis Ende September sind die Kontrollen aufrechtzuerhalten. Nachzulesen ist der Hinweis auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises (Link s.u.).

Wird ein Befall entdeckt, gilt es schnell zu handeln. Die betroffenen Bäume müssen gefällt und schnellstmöglich aus dem Wald befördert werden. Die Käfer, die sich unter der Rinde entwickeln, können sonst nach dem Schlupf die benachbarten noch gesunden Fichten befallen und so noch größere Waldbereiche schädigen. Zur Entfernung befallener Bäume setzt das Kreisforstamt eine Frist bis zum 24. Mai 2024. Nach diesem Termin kann bei einer akuten Gefährdung für die Wälder die Entnahme der betroffenen Fichten durch das Forstamt angeordnet werden.

Infos im Internet:
www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung


26.04.24

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