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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Gesetzentwurf aus Berlin bereitet Kommunen Sorgen


(Foto: Hubert Richter)

(hr) Für Unruhe bei Kommunen sorgt derzeit der Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024, in dem eine Umsatzsteuerbefreiung für Sportstätten vorgesehen ist. Davon könnte auch der Neubau des Eberbacher Hallenbads betroffen sein - mit Mehrkosten in Millionenhöhe.

Wenn die Sportstättennutzung umsatzsteuerfrei wäre, könnte auch bei den Baukosten die Umsatzsteuer nicht mehr abgezogen werden, sondern müsste in vollem Umfang finanziert werden. Das würde bei den bisher geschätzten Investitionskosten für das Eberbacher Bad von gut 16 Mio. Euro ein Plus von rund 3 Mio. Euro bedeuten. Damit wäre dann der für den Bau zugesagte Bundeszuschuss (ebenfalls 3 Mio. Euro) komplett zunichte gemacht.

Mit der Neuregelung soll das nationale Recht an die Vorgaben der EU und an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowie des Bundesfinanzhofs angepasst werden. Nach dem Entwurf soll das Gesetz am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Der Beginn der Arbeiten für den Hallenbadneubau in Eberbach ist noch vor Ende dieses Jahres geplant.
Es bleibt aber abzuwarten, ob die Regelungen des Gesetzentwurfs sich letztendlich tatsächlich im Jahressteuergesetz wiederfinden werden. Und selbst wenn es so käme, könnten Durchführungsverordnungen zu dem Gesetz wieder Ausnahmen regeln.

Auf unsere Anfrage teilte die Stadtverwaltung mit, dass man zu dem Thema noch keine genauen Auskünfte erteilen könne: “Aktuell kennen wir auch nur den Entwurf zum Jahressteuergesetz. Wir sind mit unserem Steuerberater in Kontakt, der uns über die Entwicklung der Gesetzgebung auf dem Laufenden halten wird.”

Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU e.V.), der die Interessen von kommunalen Unternehmen gegenüber der Politik vertritt, geht einstweilen davon aus, dass die geplante Umsatzsteuerbefreiung bei kommunalen Bädern nicht greifen werde, und regte aus Gründen der Rechtssicherheit an, “dass die Finanzverwaltung im Rahmen eines Anwendungsschreibens eine entsprechende Klarstellung vornimmt.”

09.06.24

Lesermeinungen

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Von Graf Konrad von Eberbach (10.06.24):
Philipp Rosenthal sagte einmal: “Wer zu spät an die Kosten denkt, ruiniert sein Unternehmen. Wer immer zu früh an die Kosten denkt, tötet die Kreativität”

Auch wenn die Kreativität im Hallenbadprozess vermutlich eher weniger auf dem Spiel steht - ein Narr ist, wer denkt dass Baumaßnahmen in dieser Größenordnung ohne Kostensteigerungen bleiben. Extrembeispiel Stuttgart 21 (wurde/wird) dennoch umgesetzt.

Vielleicht könnte die Stadt eine weitere Kehrmaschine einsparen und öfter a die Bürger zur Kehrwoche appellieren, dann haben sich die 3 Milliönchen schnell gesammelt. Quasi das schwäbische Modell!


Von James (09.06.24):
die nüchterne Wahrnehmung von Teil der Freie Wähler Eberbach verdient Gehör was die Finanzierung einer neuen Schwimmbad angehen. Klar sind viele Fällen in der vorhaben schon vorprogrammiert. Eigentlich braucht Eberbach keine große Badezentrum sondern ein Trainingspool. Wenn dort statt so eine Badezentrum zu bauen eine der besten und attraktivsten Veranstaltungsorten in der Rhein-Neckar-Kreis entstehen würde, käme als folge mehr Jobs, Mehr Hotel Auslastung, mehr Restaurant Auslastung, mehr Einkäufe in der Innenstadt, mehr Bildungschancen in der Staufenstadt. Einen Trainingspool lässt sich darin auch finanzieren und würde auf ein solide Finanzierungsfuß stehen die Ein- und Ausgaben im Einklang bringen würde. Diese erste Hiobs Botschaft über die Möglichkeit der Preiserhöhung soll vor Augen führen dass die Neue Testament Model Brote und Fische zu Vermehren noch nicht beherrscht ist, sodass die übliche Haushalten weiterhin notwendig wird.

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