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Nachrichten > Natur und Umwelt

Viruskrankheit der Haus- und Wildschweine für Menschen ungefährlich


(Foto: Hubert Richter)

(hr) (rnk) Die hoch ansteckende Afrikanische Schweinepest (ASP) verbreitet sich unaufhaltsam. Im Juni 2024 wurde sie nun auch im nahen Landkreis Groß-Gerau in Südhessen nachgewiesen.

Die ASP ist eine Viruskrankheit von Haus- und Wildschweinen, die bei den betroffenen Tieren zu schweren Symptomen und hoher Sterblichkeit führt, aber für den Menschen völlig ungefährlich ist. Schweinefleisch und daraus hergestellte Lebensmittel können bedenkenlos verzehrt werden. Infizierte Schweine werden von der Lebensmittelgewinnung ausgeschlossen. Die ASP breitet sich seit einigen Jahren in Osteuropa in Richtung Westen aus und trat erstmals 2017 in Deutschland in Brandenburg auf.

Ein ASP-Ausbruch bei Wildschweinen führt in der betroffenen Region zu Einschränkungen bei der Jagd und in den dort gelegenen Schweinehaltungen und kann sich auf die Pflanzenproduktion sowie die Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen auswirken. Ein Ausbruch der Tierseuche hat somit erhebliche wirtschaftliche Folgen für landwirtschaftliche Betriebe. Daher muss alles unternommen werden, um die ASP von Haus- und Wildschweinen fernzuhalten und einen möglichen Seuchenausbruch rasch einzugrenzen.

Das Virus der ASP ist sehr widerstandsfähig und überlebt in Nahrungsmitteln teilweise Monate und Jahre. Wild- und Hausschweine können sich über das Fressen kontaminierter Lebensmittel infizieren. Hauptgefahr für den Eintrag der ASP in die Schweinepopulation in der Region sind somit achtlos weggeworfene Lebensmittel. Das Verfüttern von Speiseabfällen an Schweine ist unter anderem aus diesem Grund bereits seit langer Zeit verboten.

In Baden-Württemberg wurde ein ASP-Monitoring aufgebaut, bei dem die Jäger, das Veterinäramt und Verbraucherschutz bzw. der Wildtierbeauftragte des Rhein-Neckar-Kreises Fallwildkadaver auf das ASP-Virus untersuchen. In Absprache mit dem Ministerium wurde aufgrund des aktuellen ASP-Ausbruchs in Hessen beschlossen, das bereits etablierte ASP-Probenmonitoring auf das erlegte Wild auszuweiten. Die detaillierten Informationen zum verstärkten Monitoring erhalten die Jagdausübungsberechtigten von der Jagdbehörde. Die Jagdausübungsberechtigten werden ersucht, erlegte Wildschweine auf ASP zu beproben sowie aufgefundene Wildschweinkadaver beim Veterinäramt und Verbraucherschutz zu melden und diese wie erlegte Tiere auf ASP zu beproben.

Infos im Internet:
www.rhein-neckar-kreis.de/asp


22.06.24

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