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Nachrichten > Kultur und Bildung

Es konnte ernsthaft um Leben und Tod gehen


‹Freude am druckfrischen „Dorffs Buch“-Faksimile haben Pfarrer Reinhold Hoffmann (links) und Thomas Wilcke. (Foto: Bernhard Bergmann)

(bro) (bb) „Ernsthaft?“ Was in der heutigen Umgangssprache, manchmal etwas flapsig, als unglĂ€ubige RĂŒckfrage gestellt wird, bedeutete im 16. Jahrhundert eine schwerwiegende Betonung. Wenn der Herr zu Hirschhorn in seinen Gesetzen und Erlassen, in diesem Fall „Rottenberg“ (heute: Rothenberg) betreffend, etwas „ernsthaft“ anordnete, dann konnte es bei Verstoß auch um Leben und Tod gehen. Dies galt etwa im Wiederholungsfall bei Ehebruch: „Der Mann soll enthauptet werden, das Weib ertrĂ€nkt.“ Wirklich, ernsthaft. „Und wenn der Herr etwas ‚meinte‘, dann war das nicht nur seine Ansicht, sondern seine Meinung bedeutete Gesetz“, erklĂ€rt Thomas Wilcke. Der pensionierte Schulleiter, leidenschaftliche Heimat- und Regionalforscher und Vorsitzende des Rothenberger Verkehrs- und Verschönerungsvereins, hĂ€lt zufrieden und durchaus etwas stolz einen dicken Band in HĂ€nden, der nun erschienen ist: ein Faksimile des „Dorffs Buchs zu Rottenberg“, in dem die seit dem 16. Jahrhundert geltenden Gesetze, Grenzordnungen und andere Regeln fĂŒr Rothenberg, Hainbrunn, Finkenbach und das auf der anderen Neckarseite gelegene Moosbrunn aufgeschrieben sind. Das Buch kann als ein frĂŒher VorlĂ€ufer eines BĂŒrgerlichen Gesetzbuches und auch eines Strafgesetzbuches gesehen werden.

Aufbewahrt wird das ĂŒber 500 Seiten umfassende Dorfbuch – eine Abschrift vermutlich aus der Mitte des 18. Jahrhunderts – im evangelischen Pfarramt. Hier klopfte Thomas Wilcke vor einiger Zeit bei Pfarrer Reinhold Hoffmann an, um dieses Dokument einzusehen – der regionalkundliche Ehrgeiz trieb ihn an. Auch der inzwischen verstorbene Lehrer und Heimatkundler Hansulrich SchĂŒppel hatte sich vor ĂŒber 20 Jahren schon einmal mit diesem historischen Dokument beschĂ€ftigt. Als jetzt der pensionierte PĂ€dagoge und der Ortspfarrer sich in die in schöner, gepflegter Schrift beschriebenen Seiten vertieften, war ihnen klar: Diese Einsicht soll mehr Menschen ermöglicht werden. Nicht, dass die „WeistĂŒmer“ (Anweisungen) heute noch Geltung hĂ€tten, aber sie geben einen guten, oft interessanten und zuweilen schmunzeln machenden Einblick in vergangene Zeiten, wobei manchmal bereits die Formulierungen aus heutiger Sicht erheitern: „Etliche ... ĂŒbertrinken sich ordentlich, wĂ€hrend Weib und Kinder daheim Mangel leiden mĂŒssen.“

Das gesamte Buch abzuschreiben und dann in Druckschrift zu veröffentlichen, wĂ€re vielleicht wĂŒnschenswert, der dafĂŒr nötige Aufwand aber immens gewesen. Denn, so ließen Archivare Thomas Wilcke wissen, dafĂŒr gebe es genaue wissenschaftliche Regeln, die man sich nicht mal so ohne Weiteres aneignen kann. Hinzu kommt, dass die Handschrift, so sorgfĂ€ltig sie auch ist, nicht immer leicht zu entziffern ist. „Vor allem Eigennamen sind da manchmal ein echtes Problem“, erklĂ€rt Wilcke.

Die letzte Eintragung stammt von Anfang des 19. Jahrhunderts. Ab 1806 gehörte das einstige Herrschaftsgebiet wechselnder AdelshĂ€user – die Hirschhorner hatten lediglich den Anfang gemacht – zum Großherzogtum Hessen-Darmstadt. Fortan wurden die Gesetze von dort erlassen und damit die im Buch dokumentierten „ernsthaften Meinungen“ und WeistĂŒmer außer Kraft gesetzt. „Interessant ist, dass im Buch auch immer wieder Leerseiten eingefĂŒgt waren, fĂŒr ErgĂ€nzungen“, so Wilcke. Diese wurden in das Faksimile mitĂŒbernommen: Zum einen gehören sie eben zum Originaldokument dazu, zum anderen folgen auch sie der durchlaufenden Seitennummerierung.

Wer Interesse an diesem Buch hat, kann sich im evangelischen Pfarramt bei Pfarrer Hoffmann melden, Tel. (06275) 284.

09.07.24

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