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Nachrichten > Kultur und Bildung

Maßnahmen für einen reibungslosen Ablauf

(bro) (stve) Das beliebte Eberbacher Volksfest naht. Vom 23. bis 27. August findet der „Kuckucksmarkt“ im Bereich des Sportgebietes „In der Au“ statt. Um ein Verkehrschaos zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sind verkehrsrechtliche Anordnungen erlassen worden.

  • 1. Das Marktgelände wird an der östlichen Einmündung der Alten Pleutersbacher Straße (jetzt Sackgasse und Zufahrt zum Campingpark) mit festen rot-weißen Absperrschranken und Zeichen 250 StVO und Zusatzzeichen 1020 - 30 StVO („Anlieger frei“) für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Ab Samstag, 17. August, ist der Festplatz sowie der Parkplatz am Schwimmbad gesperrt. Zu diesem Zeitpunkt ist die Straße „In der Au“ noch befahrbar. Auf der Pleutersbacher Straße, zwischen Kreuzung Schwanheimer Straße und zirka35 Meter vor der Einfahrt ins Sportgebiet „In der Au“ wird das talseitige Halteverbot aufgehoben und für das Parken freigegeben - mit Ausnahme der auf dieser Strecke eingerichteten Ladezone 1. Ab Montag, 19. August, ist der gesamte Bereich, einschließlich der Straße „In der Au“ ab dem Kreuzungsbereich beim Tennisclub/Eingang Festgelände in Richtung Schwimmbad voll gesperrt. Ebenfalls ist der öffentliche Parkplatz vor dem Fitnesscenter „Palestra“ gesperrt. Diese Sperrungen gelten bis mindestens Mittwoch, 28. August. Je nach Verlauf des Abbaus und der Abfahrt der Schausteller werden die gesperrten Flächen sukzessive wieder freigegeben.
  • 2. Das absolute Halteverbot (Zeichen 283 StVO) an der B37 (Neckarseite) ist für die Dauer des Kuckucksmarktes aufgehoben.
  • 3. Die Dr. Weiß-Straße wird von der Einmündung Schwanheimer Straße (L 590) in Richtung Osten bis zur Einmündung Kirchenweg ab Freitag, 23. August, um 12 Uhr über die ganze Marktzeit als Einbahnstraße ausgewiesen.
  • 4. Anlässlich des Feuerwerks am Dienstag, 27. August, wird in der Zeit von 21.45 bis 22.30 Uhr die B 37 zwischen der westlichen und der östlichen Stadtausfahrt für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Der Verkehr wird innerörtlich umgeleitet.
  • 5. Folgende Ladezonen werden eingerichtet: a) Ladezone 1: Pleutersbacher Straße, b) Ladezone 2: Abfahrt in der Au (westliche Parkbucht). Die Ladezonen sind auf der vorgesehenen Länge entsprechend ausgeschildert.
  • 6. Die Bushaltestelle „Schwimmbad“ in der Pleutersbacher Straße wird um ca. 150 m in Richtung Pleutersbach an die Einmündung der Straße „In der Au“ verlegt.
  • 7. Vor dem ESC Sportheim „In der Au“ werden fünf Behindertenparkplätze und vier weitere in unmittelbarer Nähe zu Beginn des Schotterparkplatzes ausgewiesen.
  • 8. Halteverbote werden für folgende Straßen angeordnet und sind entsprechend beschildert: auf beiden Seiten der Neckarbrücke, auf der Talseite der Rockenauer Straße von 300 m vor dem Ortsschild bis zur Neckarbrücke, in der Schwanheimer Straße (Westseite/Bergfahrt rechts) ab Einmündung Pleutersbacher Straße bis Einmündung Steingartenweg, auf den letzten 15 m der Schwanheimer Straße (Ostseite/Talfahrt rechts) vor der Einmündung in die Beckstraße, auf der Pleutersbacher Straße (Bergseite) bis Einmündung Schwanheimer Straße - mit Ausnahme des genehmigten Gehwegparker-Bereichs.
  • 9. Da der Einmündungsbereich der Straße „In der Au“ in die Pleutersbacher Straße als Buswendeplatz benötigt wird, besteht im unmittelbaren Einmündungsbereich dieser Straße auf beiden Seiten je 15 Meter absolutes Halteverbot.
  • 10. Eine Polizei-Sonderwache wird im ESC Sportheim, „In der Au 7“, eingerichtet. Zu erreichen ist diese unter Tel. (06271) 87295 oder 0152 57721044. Eine entsprechende Kennzeichnung erfolgt.
  • 11. Auf der Pleutersbacher Straße wird zwischen der Neckarbrücke und der Ortstafel in beiden Richtungen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im weiteren Verlauf ab der Ortstafel rund 700 Meter Richtung Pleutersbach bis Nähe der Einmündung Alten Pleutersbacher Straße (Radweg) in beiden Richtungen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h beschränkt.
Die Besucher des Kuckucksmarktes werden gebeten, die aufgestellten Verkehrszeichen unbedingt zu beachten und den öffentlichen Personennahverkehr zu nutzen.

Infos im Internet:
www.omano.de/download/46504/2024_sonderfahrplan.pdf


12.08.24

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