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Grünschnitt darf nicht auf öffentlichen Flächen entsorgt werden

(bro) (stve) Immer wieder erreichen die Stadtverwaltung Beschwerden von Einwohnern, wonach Grundstücke im Siedlungsbereich verwahrlost sind und die Nachbargrundstücke durch Samenflug oder Verunkrautung beeinträchtigt werden.

Aufgrund einer Änderung des Landesnaturschutzgesetzes haben die Gemeindeverwaltungen in Fällen von nicht gepflegten Grundstücken im Siedlungsbereich schon seit geraumer Zeit keine Einwirkungsmöglichkeiten mehr auf die Grundstückseigentümer.

Nachbarn, die sich an verwilderten Grundstücken im Siedlungsbereich stören bzw. den Unkrautsamenflug von dort beanstanden, können sich letztendlich nur auf dem Zivilrechtsweg gegen Beeinträchtigungen ihrer Liegenschaften wehren.

Für Besitzer von landwirtschaftlich nutzbaren Grundstücken besteht nach Paragraf 26 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes die Verpflichtung, diese zu bewirtschaften oder dadurch zu pflegen, dass sie für eine ordnungsgemäße Beweidung sorgen oder mindestens einmal im Jahr gemäht werden.

Grundstückseigentümer sollten außerdem darauf achten, dass der von ihren Grundstücken ausgehende Bewuchs von Hecken, Sträuchern, Bäumen u. ä. nicht in den Gehweg oder die Fahrbahn hineinragt bzw. hineinwächst. Im Zuge der Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht ist vorhandener Überwuchs in die öffentliche Verkehrsfläche bis an die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
Das Lichtraumprofil über Gehwegen ist bis in eine Höhe von 2,5 m und über Fahrbahnen bis zu einer Höhe von 4,5 m von Überwuchs freizuhalten.

Anpflanzungen, die in den Gehweg oder die Fahrbahn hineinragen, stellen unter Umständen eine Behinderung oder Gefährdung für größere Fahrzeuge (Müllabfuhr, Rettungsdienste, Lieferfahrzeuge, etc.) oder für Fußgänger, Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer dar.

Darüber hinaus wird immer wieder festgestellt, dass Grundstückseigentümer ihren Grünschnitt auf öffentlichen Flächen (Wiesenböschungen) oder angrenzenden privaten Flächen (Bahndamm) widerrechtlich entsorgen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Grünschnittabfälle können über die AVR Sinsheim entsorgt werden. Es besteht außerdem die Möglichkeit, die Abfälle beim Grüngutsammelplatz der Stadt im Gewerbegebiet „Ittertal“ anzuliefern und dort ordnungsgemäß zu entsorgen.

13.08.24

Lesermeinungen

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Von Hanna (22.08.24):
@ Woke ZERO
Wir sitzen alle in einem Boot. Sollten in Eberbach die Berge ins Rutschen kommen z.B wegen Starkregen, hört niemand mehr Ihren Spott über die Grünen. - Besser einmal mehr nachdenken anstatt andere lächerlich machen.


Von Woke ZERO (21.08.24):
An die lieben Grünen hier: Fahrt Euren Grünschnitt doch einfach mit dem LASTENRAD zum Sammelplatz, anstatt mit dem Verbrenner ;-)

Von Hanna (20.08.24):
@Frau Fendler.
Ich muss ergänzen. Meine frühere Wohngemeinde ist größer als Eberbach, unterhält eine Abgabestelle für Grünschnitt, zuzüglich 14tägiger Leerung der Bio-Tonne, wöchentliche Leerung im Sommer. Die Frage darf doch gestellt werden, ob die Stadt Eberbach nicht einen weiteren Tag, für wenige Stunden, einrichten könnte.


Von Karola Fendler (19.08.24):
@Hanna
Wie Sie wohl schon in den Kommentaren gelesen haben, hat jeder eine andere Vorstellung, wie er es haben will. Sie können ja mal in Ihrem näheren oder weiteren Umfeld fragen ob jemand ehrenamtlich
an 2 Tagen die Woche die Grünschnittsammelstelle betreuen würde, denn kosten soll es ja auch nichts.
Hier fällt mir nur mal wieder ein: Jedem Menschen Recht getan ist eine Kunst die niemand kann😣.
Im Übrigen: In größeren Städten wie unserer gibt es oft gar kein Angebot Grünschnitt zu entsorgen, außer in der Biotonne.


Von Hanna (18.08.24):
Warum kann man den Gartenbesitzern in Eberbach nicht mit erweiterten Öffnungszeiten der Grünschnitt-Sammelstelle entgegenkommen? Dafür gibt es gute Gründe: 1. Der Bedarf ist vorhanden. 2. Jeder (Haus-)Garten, sofern auf Schotter und Flächenversiegelung verzichtet wurde, verbessert das Kleinklima in der Stadt. 3. Im Garten werden Lebensräume für Mensch, Tier und Pflanzen bereit gehalten. Menschen, die einen Garten pflegen, tun etwas für sich und für die Allgemeinheit. Das könnte man doch honorieren!
In meiner früheren Wohngemeinde unterhielt auch die Stadt einen Sammelstelle für Grünschnitt, wöchentlich geöffnet an zwei Tagen, insgesamt fünf Stunden lang. Die Grabenkämpfe um das bessere Argument für die Ausgestaltung der Öffnungszeiten in der Grünschnitt Deponie bin ich leid. Eine schnelle bedarfs- und umweltgerechte Lösung würde ich begrüßen.


Von Karola Fendler (15.08.24):
@keine Angaben
Mal wieder Anonym, aber ich antworte trotzdem.
Wie kommen Sie darauf dass ich keinen Garten habe? Ich habe sogar zwei, zusätzlich kümmere ich mich noch um einen 3. Garten was die Abfuhr des Grünschnitts betrifft. Was nicht in die große Biotonne passt bringe ich zur Grünschnittsammelstelle und das schon seit Jahren. Warum meint jeder das alles kostenfrei sein muss und die ALLGEMEINHEIT dafür aufzukommen hat. Der Inhalt der Biotonne wird in den meisten Fällen schon zu Bioenergie umgewandelt, im übrigen könne Sie Kompost ganz einfach selbst zu guter Gartenerde umwandeln in dem Sie ein oder zwei Kompostbehälter aufstellen. Und auch der Hinweis von EBERBACHER ist zu empfehlen. Also sollte doch jeder eine Möglichkeit finden, auch die Berufstätigen zu denen ich bis vor kurzem auch noch gehörte und ich habe es trotzdem hinbekommen.
@kp
Vielleicht wäre für Sie die Au näher, für andere ist es der Sammelplatz im Ittertal. Es ist schon bezeichnend für unsere Gesellschaft, dass man für einen Hinweis den man anderen gibt, gleich angefeindet wird. Einfach nur traurig.


Von KP (15.08.24):
KOSTENPFLICHTIG! EBEN!
Woanders wird das auch gratis angenommen, verarbeitet und dem Bürger kostengünstig als Mulch zur Verfügung gestellt oder gar als geschenktes Rohmaterial für Biomasse-Heizkraftwerk verwendet. Dafür noch bezahlen? Einen wertvollen Rohstoff? Die Idee mit dem Kraftwerk fürs Schwimmbad finde ich gut, als Ergänzung zur Neckarabwärme.
Ich denke auch, das ist ganz schön erbärmlich für eine so große Stadt wie Eberbach mit so vielen Gärten, die es zu pflegen gilt.
Und ja, nicht jeder ist Rentner und kann nach Lust und Laune den Garten pflegen, sondern muss das hurtig erledigen, zwischen Alltagspflichten und Regengüssen, dann noch trocken aufbewahren, den wertvollen Rohstoff, um für (zugegeben kleines) Geld am Wertstoffhof einmal im Monat abliefern zu dürfen. Finde den Fehler.


Von Eberbacher (14.08.24):
Jeder kann seinen Grünschnitt alle 14 Tage von der AVR kostenpflichtig abholen lassen. Nein, ich meine nicht die Biotonne.

Von Keine Angabe (14.08.24):
Nachtrag:
Außerdem könnte man mit der anfallenden Biomasse entweder ein Biomassekraftwerk betreiben und somit Strom und Wärme z.B. für das neu geplante Schwimmbad erzeugen. Das ganze kompstieren und dadurch nährstoffreichen Kompost erzeugen, den wiederum die Gartenbesitzer günstig erwerben können. Das wäre dann eine win/ win Situation für alle. Und die Grünen wären auch beruhigt.


Von Keine Angabe (14.08.24):
Sehr geehrte Frau Fendler:
Solche Kommentare können nur Leute loslassen, die nicht viel mit Gartenpflege zu tun haben oder gar keinen Garten besitzen.
Es gibt Personen die ein größeres Grundstück besitzen, berufstätig und dazu auch noch alleinstehend sind. Da kommt man mit einer 80L Biotonne nicht weit. Der Rasen und die Hecke muss geschnitten werden, wenn es soweit ist, das Wetter es zulässt und man Zeit dafür hat. Und nicht wenn es einem von der Stadt mal einfällt samstags den Grüngutplatz für 2 Stunden zu öffnen. Das in Eberbach ist eine Verarsche am Bürger. Außerdem soll man dann noch Geld bezahlen. Unglaublich 🙄!!! Da muss man sich nicht wundern, wenn die Leute nach Waldbrunn fahren und dort ihren Grünschnitt entsorgen. Und im Übrigen an die Grün- Woke Welle gerichtet:
Wenn alle ihren Grünschnitt 20km durch die Gegend fahren müssen ist das sehr gut für das Klima, den Geldbeutel und die Tankstellenbetreiber. Der Stadtrat sollte dieses Thema in der nächsten Sitzung schleunigst besprechen! Sowas ist für eine Stadt unzumutbar. Wenn es kleine Gemeinden gebacken bekommen, warum dann auch nicht die Stadt Eberbach?!
Mit freundlichen Grüßen....


Von a.h. (14.08.24):
Die Öffnungszeiten auch im Sommer nur 1x pro Monat sind ein Witz


Von nicht mehr Ewwerbacher (14.08.24):
Liebe Frau Fendler, das mag korrekt sein, dass es einmal monatlich die Möglichkeit gibt beim INAST im Ittertal gibt. Da der Mensch nun mal bequem ist, ist dies nicht wirklich hilfreich. Ein Wertstoffhof, so wie es ihn früher in der Güterbahnhofstrasse gab wäre ein deutlich besseres Angebot. Trotzdem danke für den Hinweis.

Von KP (14.08.24):
@Fendler: Die Öffnungszeiten sind ein Witz für berufstätige Gartenbesitzer!
Ein Platz in der Au z.B., der idealerweise täglich anfahrbar ist, wäre auch für Nicht-Anhänger-Besitzende die perfekte Ergänzung zur Biotonne. Es findet sich sicherlich ein Rentner/eine Rentnerin, die aufpasst.


Von Karola Fendler (13.08.24):
@nicht mehr ewwebacher
Ihre Aussage ist falsch. Es gibt in Eberbach einen Grünschnittsammelplatz an dem Samstags von
13-16 Uhr 1x im Monat der Grünschnitt abgegeben werden kann. Auf der Homepage der Stadt kann man die Termine einsehen. Also kann jeder, wenn er will, den Grünschnitt dort hinbringen.


Von nicht mehr Ewwerbacher (13.08.24):
Da macht es sich Eberbach leider sehr einfach. Es gibt im Ort keinen Wertstoffhof, wo man zu normalen Uhrzeiten seinen Grünschnitt abgeben kann, wie es in anderen Gemeinden üblich ist. So wird die illegale Entsorgung natürlich gefördert. Leider.

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