Von der Halskette bis zur Sumpfschildkröte
(hr) (stve) Beim Amt für öffentliche Ordnung - Bürgerbüro - im Eberbacher Rathaus am Leopoldsplatz wurden im September folgende Fundsachen abgeliefert: - Halskette
- Herrenarmband
- Tasche
- Taschenlampe
- T-Shirt
- diverse Brillen, Schlüssel und Smartphones
- Europäische Sumpfschildkröte
Eigentümerrechte an einer Fundsache können innerhalb von 4 Wochen nach der Bekanntmachung des Fundes angemeldet oder durch Abholung im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist geht das Recht an der Fundsache zunächst verloren. Das Eigentum an den Fundsachen geht dann nach Ablauf von 6 Monaten (bei Gegenständen bis 10 Euro Wert sofort) nach Anzeige des Fundes beim Fundbüro bzw. der Polizei auf die Person über, die die Sache gefunden hat. Verzichtet diese auf die Fundrechte, wird die Sache Eigentum der Gemeinde des Fundorts.
02.10.24
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