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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Neue Hebesätze bleiben hinter der Inflation zurück


Bebaute und andere GrundstĂĽcke werden steuerlich in Zukunft sehr unterschiedlich belastet. (Foto: Hubert Richter)

(cr) Der Eberbacher Gemeinderat beschloss gestern Abend insgesamt eine leichte Erhöhung der Grundsteuer im Jahr 2025, nachdem sie zehn Jahre lang unverändert war.

Die Grundsteuer ergibt sich aus den sogenannten Hebesätzen (in Prozent), die jede Kommune in der Steuersatzung festlegen kann. Aus dem jeweiligen Grundsteuermessbetrag und dem Hebesatz errechnet sich dann die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer. Die Grundsteuermessbeträge ab 2025 wurden aufgrund eines völlig neuen Verfahrens ermittelt und vom Finanzamt den Eigentümerinnen und Eigentümern bereits mitgeteilt. Die Messbeträge basieren auf den Grundstücksdaten, die die Eigentümer angegeben haben, und werden errechnet aus dem Grundsteuerwert, der sich aus dem Bodenrichtwert und der Grundstücksfläche ergibt, sowie der Grundsteuermesszahl. In Eberbach sind die Bodenrichtwerte relativ gering im Vergleich zu anderen Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis. Die Neuregelung führt allerdings zu unterschiedlichen Belastungen der Grundstücke. Für einige sinkt die Grundsteuer, für andere gibt es teils drastische Erhöhungen.

Die Hebesätze in Eberbach lagen seit 2015 bei 400 Prozent. Aufgrund des neuen Verfahrens hätte Eberbach ab Januar 2025 deutlich geringere Einnahmen aus der Grundsteuer. Um die Steuer auf dem gleichen Niveau wie bisher zu halten (“aufkommensneutral”), wäre laut Verwaltung eine Anpassung des Hebesatzes auf 495 Prozent erforderlich. Gemäß einer Übersicht des Finanzministeriums läge der neue aufkommensneutrale Hebesatz in Eberbach zwischen 476 und 526 Prozent.

Die Verwaltung wollte eine Erhöhung um 600 Prozent, um die Inflationsrate seit 2015 teilweise auszugleichen und im Haushalt benötigte Einnahmen zu erzielen. Das war der Ratsmehrheit zu viel. Die SPD beantragte eine Erhöhung der Hebesätze lediglich auf 520 Prozent, also gerade noch im aufkommensneutralen Bereich. CDU und die Hälfte der AGL folgten ihr, Freie Wähler und die beiden anderen AGL-Räte waren für den Verwaltungsvorschlag. Die Hebesätze von 520 Prozent wurden mit 12 zu 8 Stimmen beschlossen.
Dadurch sinkt die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft), während die Grundsteuer B sich insgesamt etwas erhöht und dennoch hinter der Preisentwicklung der letzten 10 Jahre deutlich zurück bleibt. Unterm Strich ergibt das im Haushalt Mehreinnahmen von rund 100.000 Euro jährlich. Geplant hatte die Verwaltung mit knapp einer halben Million. Entsprechend enttäuscht zeigte sich Bürgermeister Peter Reichert. Er sei auf Vorschläge gespannt, wie man das fehlende Geld ausgleichen wolle, sagte er gestern Abend in Richtung Ratsmehrheit.

29.11.24

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