Helikopter fliegt über den Kleinen Odenwald bis nach Eberbach (Foto: RNK)(hr) (rnk) Die im vergangenen Sommer im Kleinen Odenwald begonnene Waldkalkung wird nach monatelanger Unterbrechung nun fortgesetzt.
Aktuell fliegt der Helikopter wieder über den Wald der Pfälzer katholischen Kirchenschaffnei zwischen Lobbach und Mückenloch. Danach geht es in Schönbrunn-Haag weiter. Von dort wird sich der Helikopter die übrigen Schönbrunner Flächen bis nach Eberbach vornehmen.
Aus luftiger Höhe verstreut werden pulvrige Gemische aus natürlichem Dolomitgestein, Holzasche und Wasser. Es besteht keine gesundheitliche Gefährdung für Menschen durch das Kalkmaterial. Da aber gerade bei feuchter Witterung Klumpen im Kalkpulver entstehen und beim Fall aus großer Höhe gefährlich werden können, ist der Wald während der Arbeiten gesperrt. Das Kreisforstamt appelliert an Waldbesuchende, die Sperrhinweise zu beachten.
Die Kalkung ist erforderlich, da die Industrialisierung - insbesondere im 20. Jahrhundert - den Zustand vieler Waldböden nachhaltig beeinflusst hat. Säureeinträge aus der Luft haben dazu geführt, dass Nährstoffe ausgewaschen wurden und ein für viele Bodenlebewesen zu saures Milieu entstand. Als Folge sind viele Waldböden in ihrer Funktion als Trinkwasserfilter, Pflanzenstandort und Lebensraum beeinträchtigt. Die Schäden durch die Bodenversauerung aus der Vergangenheit können die Waldböden nur teilweise selbst ausgleichen. „Die bundesweite Bodenzustandserhebung hat gezeigt, dass eine gezielte Kalkung von Waldflächen die vom Menschen verursachte Versauerung der Waldböden abmildert, die Bäume in ihrer Vitalität und Widerstandskraft gegenüber Trockenheit stärkt und ein reiches Bodenleben fördert. Gesunde Waldböden sind eine Grundvoraussetzung für ein vielfältiges Bodenleben und stabile Waldbestände“, erläutert Försterin Ulrike Riedl vom Kreisforstamt.
Vorab wurden alle Flächen anhand von Kartendaten analysiert sowie mittels Bodenproben untersucht. Durch eine anschließende Abstimmung mit der Naturschutz- und Wasserbehörde können negative Folgen für Natur und Landschaft ausgeschlossen werden. Für die praktische Durchführung der Maßnahme ist ein auf Waldkalkungen spezialisiertes Unternehmen zusammen mit dem Kreisforstamt verantwortlich.
Die Europäische Union fördert die Bodenschutzkalkung für private Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer von Waldflächen unter 30 Hektar mit 100 Prozent der entstehenden Nettokosten. Besitzt ein Betrieb über 30 Hektar, werden die Kosten zu 90 Prozent der Nettokosten gefördert. Die Förderanträge wurden von den waldbesitzenden Städten und Gemeinden über das Kreisforstamt an das Regierungspräsidium übermittelt und die Gelder bewilligt.
26.01.25
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