Akute Waldbrandgefahr auch im Rhein-Neckar-Kreis (Foto: Hubert Richter)(bro) (rnk/sh) Nachdem bereits die Grillstellen in den WĂ€ldern der Rheinebene geschlossen werden mussten, weitet die Untere Forstbehörde diese SchutzmaĂnahme nun ab Donnerstag, 3. Juli, auf das gesamte Kreisgebiet aus.
âWir wollten zunĂ€chst noch etwas abwarten in den Regionen des Kreises, die im Vergleich zum Rheintal etwas kühler und weniger waldbrandgefĂ€hrdet sind. Aber die Wetterprognosen lassen keine Hoffnungen auf eine dauerhafte Verringerung der Waldbrandgefahr zu. Deshalb müssen wir nun alle Feuerstellen in den WĂ€ldern des gesamten Kreisgebiets schlieĂenâ, erklĂ€rt Manfred Robens, Leiter des Kreisforstamtes, die MaĂnahme.
Der Deutsche Wetterdienst weist in seinem Waldbrandgefahrenindex im Durchschnitt der nĂ€chsten Tage die Gefahrenstufe vier für den Rhein-Neckar-Kreis aus. Die maximal mögliche Stufe liegt bei fünf, die GefĂ€hrdung ist also im Moment hoch. GroĂe Regenmengen sind bisher nicht gemeldet. Um einem möglichen Waldbrand vorzubeugen, sperrt die Untere Forstbehörde die Feuerstellen und GrillplĂ€tze bis auf Weiteres und bittet um VerstĂ€ndnis für diese Entscheidung.
Fast jeder Waldbrand in Deutschland wird durch Menschen ausgelöst. Zum einen gibt es immer wieder mutwillige Brandstiftungen, meist werden WaldbrÀnde aber unabsichtlich durch mangelnde Vorsicht oder Unkenntnis der Gefahren ausgelöst. Hier spielt insbesondere das Rauchen im Wald eine Rolle. Im Wald herrscht vom 1. MÀrz bis zum 31. Oktober ein gesetzliches Rauchverbot. Besonders jetzt bei der hohen WaldbrandgefÀhrdung sind alle Waldbesuchenden dazu aufgerufen, das Rauchverbot zu beachten und sich umsichtig im Wald zu verhalten.
Die vorsĂ€tzliche oder fahrlĂ€ssige Missachtung der Sperrung oder VerstöĂe gegen das Rauchverbot im Wald sind ordnungswidrig und mit erheblichen BuĂgeldern belegt. Die Untere Forstbehörde bittet um Einhaltung der Sperrung und ruft dazu auf, entdeckte Feuer umgehend per Notruf der Feuerwehr oder der Rettungsleitstelle unter der Notfallnummer 112 zu melden.
Infos im Internet: www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung
02.07.25
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