Bekanntmachung der Stadtverwaltung
(hr) Das Eberbacher Ordnungsamt weist darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt ist.
Bei Zuwiderhandlungen droht ein Bußgeld. In der Altstadt, im Gässel, in der eng bebauten Neckarstraße, am Neuen Markt sowie in Teilen von Lindach gilt ein generelles Feuerwerksverbot. Für den Verkauf und den Besitz von Feuerwerkskörpern gelten zudem Altersgrenzen.
Detaillierte Regelungen und weitere Informationen sind einer öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen, die wir hier als PDF-Dokument zum kostenlosen Download anbieten.
Infos im Internet: www.omano.de/download/48367/2025_bekanntmachung_feuerwerk.pdf
18.12.25
|