Ăkomobil am Nachmittag und Bürgerabend in der Stadthalle (Foto: RPK)(hr) (stve/rpk) Nachdem der Eberbacher Gemeinderat Ende MĂ€rz die Ausweisung eines Naturschutzgebiets (NSG) im Bereich Breitenstein/Schollerbuckel befürwortet hat (wir berichteten), sollen am 20. April die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die interessierte Bürgerschaft informiert und beteiligt werden.
Dazu lĂ€dt die Stadt Eberbach gemeinsam mit der Höheren Naturschutzbehörde des RegierungsprĂ€sidiums Karlsruhe (RPK) Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Bereich Breitenstein/Schollerbuckel sowie alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ein.
Am Nachmittag von 14 bis 16 Uhr, besteht die Möglichkeit, ab dem Parkplatz am Breitenstein mit dem âĂkomobilâ die Artenvielfalt in dem Gebiet zu entdecken. Für Informationen und Fragen gibt es dann noch von 18 bis 20 Uhr einen Bürgerabend in der Stadthalle. Dabei sollen zunĂ€chst die Natur- und Artenvielfalt am Breitenstein vorgestellt werden. Vertreter der Höheren Naturschutzbehörde werden die Ziele und den Ablauf einer möglichen Ausweisung zum Naturschutzgebiet erlĂ€utern. SchlieĂlich sollen noch Fragen beantwortet und VorschlĂ€ge für die künftige Entwicklung am Breitenstein besprochen werden. Die Ergebnisse des Abends werden zusammengefasst und dokumentiert. Die Höhere Naturschutzbehörde würde ein Verfahren zur Ausweisung als Naturschutzgebiet starten, wenn sich abzeichnet, dass eine Mehrheit der Bürgerschaft dies unterstützt. Mit diesem BürgergesprĂ€ch soll ein erster âMeilensteinâ gesetzt werden. Eine genaue Gebietsabgrenzung, ein Schutzkonzept oder Fördermöglichkeiten werden erst im weiteren Verfahren erarbeitet, besprochen und für alle offengelegt.
Für ein Naturschutzgebiet wird von der Höheren Naturschutzbehörde eine eigene Rechtsverordnung erlassen. In dieser ist geregelt, was Schutzgegenstand und Schutzzweck sind und welche Nutzungen und Handlungen erlaubt sind. Handlungen, die den Schutzzweck beeintrĂ€chtigen können, sind grundsĂ€tzlich untersagt. Bei wichtigem Grund kann eine Befreiung hiervon erteilt werden. In den meisten FĂ€llen können alle Nutzungen, die bei Ausweisung des Gebietes vorliegen, fortgeführt werden. Dies betrifft am Breitenstein insbesondere die forstwirtschaftliche Nutzung sowie die Nutzung als Grünland und Streuobst. GröĂere VerĂ€nderungen und schĂ€dliche Eingriffe in das Gebiet werden mit der Ausweisung vermieden, sodass grundsĂ€tzlich keine neuen Bauten errichtet oder auch keine neuen Wege gebaut werden dürfen. Im Naturschutzgebiet hat die Natur dem Schutzzweck entsprechend regelmĂ€Ăig Vorrang. Das Land Baden-Württemberg stellt entsprechend Finanzmittel zur Landschaftspflege zur Verfügung. AuĂerdem können Naturschutzgebiete als Kulisse für weitere Fördermittel oder für AusgleichsmaĂnahmen dienen, zum Beispiel für Windkraftprojekte.
11.04.26
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