Verpflichtungen beim Füttern herrenloser Tiere
(hr) Bezüglich der seit 1. Mai 2024 geltenden Katzenschutzverordnung weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass wer sich um herrenlose Katzen kümmert, zum “Halter†wird mit entsprechenden Pflichten.
Denn Füttern herrenloser Katzen muss mit einer Kastration der Tiere und einer regelmäßigen Gesundheitskontrolle verbunden sein. Sollten die Katzen nämlich nur gefüttert werden, werden sie sich auch wieder vermehren, und dies gilt es zu vermeiden.
Neben der Kastration müssen die Katzen auch mit Chip gekennzeichnet und registriert werden, sofern sie Zugang ins Freie haben. Die Registrierung kann über das kostenfreie Haustierregister von Tasso e. V. oder über das kostenfreie Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes (“FINDEFIXâ€) erfolgen. Dies gilt nicht für Katzen unter fünf Monaten. Unkastrierte Katzen und Kater dürfen keinen Zugang ins Freie erhalten. Mit der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht ist es auch möglich, dass Fundtiere, die im Tierheim abgegeben werden, schnell wieder zu ihren Besitzern zurückkehren. Der Stadtverwaltung ist auf Verlangen ein Nachweis über die durchgeführte Kastration und Registrierung vorzulegen. Für die Zucht von Rassekatzen kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, sofern sichergestellt ist, dass es eine Kontrolle der Nachzuchten gibt.
Bei Fragen kann man sich an den Tierschutzverein Eberbach - Respektiere Tiere e.V. (Kellereistraße 20, 69412 Eberbach) wenden unter Tel. (06271) 77345 (auch AB), per WhatsApp unter 0175 7476007 oder per E-Mail (s.u.).
E-Mail-Kontakt: tierschutz1913@aol.com
25.06.26
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