Digitale Bezahlvariante für Parkgebühren (Foto: Hubert Richter)(hr) (stve) Seit vergangenen Freitag, 14. August, wird im Eberbacher Stadtgebiet neben der Bezahlung am Parkscheinautomat auch die Möglichkeit des sogenannten Handyparkens angeboten, und zwar über den Dienst “Easy Park“.
Autofahrerinnen und Autofahrer können ihre Parkgebühren damit per Smartphone bezahlen. Mit der EasyPark-App lässt sich der Parkvorgang digital starten und minutengenau abrechnen. Für die Nutzung wird zunächst der gewünschte Parkbereich ausgewählt. Hinweise zur jeweils geltenden Parkzone sind an den entsprechenden Parkscheinautomaten angebracht. Bei der Auswahl des Parkbereichs ist vom Nutzer darauf zu achten, dass die Parkzone 694001 bis 694008 angezeigt, bzw. ausgewählt wird. Die dort geltende Parkgebühr sowie gegebenenfalls die entsprechende Höchstparkdauer werden automatisch berücksichtigt.
Für die Bezahlung stehen verschiedene gängige Zahlungsmethoden zur Verfügung, darunter beispielsweise Paypal, Giropay, Kreditkarte und ApplePay.
Wer früher als geplant zu seinem Fahrzeug zurückkehrt, kann den Parkvorgang vorzeitig über die App beenden. Abgerechnet wird in diesem Fall ausschließlich die tatsächlich genutzte Parkzeit.
Auch eine Verlängerung der Parkzeit ist jederzeit über die App möglich. Dabei gilt jedoch weiterhin die jeweils festgelegte Höchstparkdauer. Eine Verlängerung über diese hinaus ist nicht möglich.
Vor Ablauf des Parkvorgangs kann die App den Nutzer über das bevorstehende Ende der Parkzeit informieren.
Die Einführung des Handyparkens ersetzt die bestehenden Parkscheinautomaten nicht. Wer möchte, kann seinen Parkschein weiterhin wie gewohnt am Parkscheinautomaten lösen.
Bei der Nutzung von EasyPark fällt für den Nutzer eine zusätzliche Servicegebühr an. Diese beträgt 15 Prozent der Parkgebühren, mindestens jedoch 0,35 Euro pro Parkvorgang. Die Servicegebühr wird zusätzlich zur eigentlichen Parkgebühr berechnet. Wer diese Gebühr vermeiden möchte, kann weiterhin die Parkscheinautomaten nutzen.
Auch beim digitalen Parkvorgang ist eine Kontrolle des ruhenden Verkehrs gewährleistet. Die Gemeindevollzugsbediensteten können anhand des Kfz-Kennzeichens prüfen, ob für ein Fahrzeug ein gültiger digitaler Parkvorgang besteht.
Das Handyparken setzt eine funktionierende mobile Datenverbindung voraus. In Bereichen, in denen keine ausreichende Internetverbindung vorhanden ist, kann die App daher nicht genutzt werden. Dies betrifft momentan noch die Tiefgarage am Leopoldsplatz. Dort wird das Handyparken aufgrund der derzeit noch nicht zuverlässig verfügbaren Internetverbindung nicht angeboten. Für die neue Bezahlmöglichkeit werden die entsprechenden Parkscheinautomaten mit Hinweisen und Aufklebern versehen.
18.08.26
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