27.04.2024

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Die Versorgung der Patienten ist nicht beeinträchtigt

(bro) (nb) Die Geschäftsführung der SRH Fachkrankenhaus Neckargemünd GmbH hat gestern beim Amtsgericht Heidelberg Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

Dieser Schritt wurde unumgänglich, da nach dem erheblichen Patientenrückgang in der Shunt-Chirurgie und in der Dialyse bei laufenden Gehaltszahlungen die Zahlungsunfähigkeit droht. Das hat der vom Vorstand beauftragte Wirtschaftsprüfer nach eingehender Untersuchung der Sachlage bestätigt.

Das Gericht hat vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet und den Mannheimer Rechtsanwalt Tobias Wahl zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Die Versorgung der Patienten ist gewährleistet. Der Betriebsrat wurde bereits über die aktuelle Lage informiert, in den nächsten Tagen sind mehrere Informationsveranstaltungen für die Mitarbeiter vorgesehen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun gemeinsam mit der Geschäftsführung einen Sanierungsplan erarbeiten.

Am geplanten Aufbau des Kinderneurologischen Zentrums Neckargemünd ändert sich dadurch nichts. Hier sollen Kinder mit schweren neurologischen Erkrankungen behandelt werden. Dazu zählen unter anderem Schädel-Hirn-Verletzungen, Epilepsie und die Nachbehandlung von Hirntumoren und Leukämie.

22.03.11

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