29.03.2024

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Im B�rgerb�ro abholbereit

(bro) (stve) Beim Amt f�r �ffentliche Ordnung - B�rgerb�ro - Leopoldsplatz 1, Zimmer E 05, wurden im Monat Februar folgende Fundsachen abgeliefert:

  • Armkettchen
  • Handy
  • Schl�ssel
An einer Fundsache kann der Eigent�mer bzw. Verlierer innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntmachung des Funds seine Rechte anmelden oder diese beim B�rgerb�ro w�hrend der �ffnungszeiten abholen. Meldet der Eigent�mer/Verlierer sich nicht innerhalb der vorgegebenen Frist, so verliert er das Recht an der Sache. Das Eigentum an den Fundsachen geht dann nach Ablauf von sechs Monaten (bei Gegenst�nden bis 10 Euro Wert sofort) nach Anzeige des Funds beim Fundb�ro bzw. der Polizei auf den Finder �ber. Verzichtet dieser auf jegliche Fundrechte, so wird die Fundsache Eigentum der Gemeinde des Fundorts.

04.03.21

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