19.04.2024

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Sieben HĂ€user mit 60 Wohnungen und Tiefgarage geplant


(Foto: Hubert Richter)

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(hr) Auf dem GelĂ€nde einer ehemaligen GĂ€rtnerei an der Friedrichsdorfer Landstraße könnten bald sieben WohnhĂ€user mit insgesamt 60 Wohnungen entstehen. Laut Gemeinderatsbeschluss soll dafĂŒr jetzt ein “vorhabenbezogener Bebauungsplan” aufgestellt werden. Inwieweit die Bebauung dem Eberbacher Klimaschutzziel entsprechen soll, war am Donnerstag Gegenstand lĂ€ngerer Diskussionen.

Der GrundstĂŒckseigentĂŒmer hat im Juli 2020 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans beantragt und im November dem Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung sein Bebauungskonzept vorgestellt. FĂŒr die ĂŒberwiegend dreigeschossigen HĂ€user mit FlachdachbegrĂŒnung und Photovoltaik ist eine gemeinsame Tiefgarage geplant. Es sind 2-, 3- und 4-Zimmer-Wohnungen geplant, die barrierefrei ĂŒber AufzĂŒge zu erreichen sein sollen. Etwa 64 Auto-StellplĂ€tze sollen in der Tiefgarage entstehen. Laut Bauamtsleiter Detlef Kermbach mĂŒssten dann aber noch 22 zusĂ€tzliche StellplĂ€tze auf dem gut 5.200 Quadratmeter großen GelĂ€nde außerhalb der Tiefgarage geschaffen werden.

AGL-StadtrĂ€tin Kerstin Thomson beantragte fĂŒr ihre Fraktion, dass in dem betreffenden Wohnquartier ein “hocheffizientes GebĂ€udekonzept” mit dem Mindeststandard “Passivhausniveau mit Einbindung erneuerbarer Energien” umzusetzen sei. Thomson begrĂŒndete den Vorstoß mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 18. MĂ€rz, KlimaneutralitĂ€t bis 2035 anzustreben und hierbei alle verfĂŒgbaren Möglichkeiten, u.a. in der Planung und Regulation, zu nutzen.
Die anderen Fraktionen lehnten dies ab. Ihre Sprecher waren der Meinung, man sollte mit dem Bauherrn das Thema Klimaschutz im Dialog erörtern anstatt es ĂŒber Bauvorschriften zu regeln. Man solle den Bauherrn nicht â€œĂŒberfahren” (Rolf Schieck, SPD) und Klimaschutz nicht “mit der Brechstange” erzwingen (Michael Schulz, CDU). Nach Ansicht von Detlef Kermbach seien die Bauherrn ohnehin fĂŒr ökologische Themen offen. Außerdem sei man noch nicht sicher, was man baurechtlich vorschreiben könne und was nicht. Er erinnerte daran, dass es zunĂ€chst ja nur um den Aufstellungsbeschluss fĂŒr den Bebauungsplan gehe und man diesen dann immer noch ausgestalten könne. Bei der Abstimmung wurde der AGL-Antrag abgelehnt. In der Folge lehnte die AGL dann ihrerseits die Aufstellung des Bebauungsplans ohne die Klimaschutzregelungen ab.
ZusĂ€tzlich zur Aufstellung des Bebauungsplans wurde die Verwaltung von der Ratsmehrheit auch beauftragt, mit dem GrundstĂŒckseigentĂŒmer einen DurchfĂŒhrungsvertrag gemĂ€ĂŸ Baugesetzbuch zu erarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

27.03.21

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