23.04.2024

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Bisheriges Regelwerk tritt heute außer Kraft - Verstöße können weiterhin geahndet werden

(cr) In der Fragestunde der Gemeinderatssitzung am 25. März stellte eine Bürgerin die Frage, warum denn in der Sitzung nicht über die Neufassung der Eberbacher Polizeiverordnung beraten werde, da die bisherige ja am 31. März außer Kraft trete. Bürgermeister Peter Reichert musste sich erst einmal selbst erkundigen und versprach der Fragestellerin, diesen Sachverhalt zu prüfen.

Tatsächlich ist die Laufzeit von örtlichen Polizeiverordnungen gesetzlich auf 20 Jahre beschränkt. Da die Eberbacher Polizeiverordnung in der heutigen Fassung am 1. April 2001 erlassen wurde, verliert sie tatsächlich mit dem Ablauf des heutigen Tags ihre Gültigkeit. Das bedeutet laut Stadtverwaltung aber nicht - wie die Fragestellerin vermutete - dass ab morgen Ordnungswidrigkeiten nicht mehr geahndet werden können. Denn so eine Polizeiverordnung beschreibe keine neuen Ordnungswidrigkeiten, sondern stelle nur gesammelt die für das Stadtgebiet geltenden Ordnungsregeln dar. Verstöße dagegen seien ohnehin in diversen Gesetzen geregelt, hieß es. Folgerichtig sei eine Polizeiverordnung für eine Gemeinde auch nicht unbedingt erforderlich, sondern lediglich eine Erleichterung für die Ordnung des öffentlichen Lebens.

Seit dem letzten Jahr sei eine Neufassung der Eberbacher Polizeiverordnung in Arbeit, so die Stadtverwaltung. Aufgrund der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie habe sich die Bearbeitung aber etwas verzögert. Neuerungen im Polizeigesetz und weitere aktuellen Regelungen sollen in die neue Verordnung eingearbeitet werden. Man geht davon aus, dass sie in den nächsten zwei bis drei Monaten dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt wird.

31.03.21

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