20.04.2024

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Eberbacher erwartet eine Anzeige - Ab morgen verschärfte Lockdownregeln

(hr) (pol) Wegen Verstoßes gegen eine amtliche Quarantäneverfügung erwartet einen Eberbach jetzt eine Strafanzeige.

Am gestrigen Samstag gegen 17 Uhr meldete ein Eberbacher, dass sich sein 42-jähriger Nachbar mit seinen beiden Kindern vor dem Haus aufhalte, obwohl ihm dies durch die Quarantäneanordnung des zuständigen Gesundheitsamts untersagt sei.
Durch Beamte des Polizeireviers Eberbach wurde der Mann mit seinen Kindern dann vor dem Wohngebäude angetroffen. Da ihm gemäß der Quarantäneverfügung der Aufenthalt im öffentlichen Raum untersagt ist, wurde er durch die Polizei zurück in seine Wohnung gewiesen. Eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz folgt.

Laut Gesundheitsamt ist die 7-Tage-Inzidenz im Rhein-Neckar-Kreis wieder auf 141 gestiegen. In Eberbach gibt es derzeit 36 “aktive” - also potenziell ansteckende - Corona-Infektionen. Da nicht zuletzt aufgrund von Virusmutationen mit einem weiteren starken Anstieg der Infektionen und damit der Gefahr der Überlastung des Gesundheitssystems gerechnet wird, gelten in Baden-Württemberg ab morgen, 19. April, wieder verschärfte Anti-Corona-Maßnahmen: Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, sind Treffen nur noch mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person erlaubt. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht mit. Außerdem gilt von 21 bis 5 Uhr eine nächtliche Ausgangssperre. Die Wohnung darf in dieser Zeit nur aus triftigen Gründen verlassen werden. Baumärkte müssen wieder schließen, “Click & Collect” im Einzelhandel bleibt aber erlaubt. Sport darf nur noch alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts ausgeübt werden. Zum Friseurbesuch braucht man ab morgen den Nachweis eines tagesaktuellen negativen COVID-19-Schnelltests, eine Impfdokumentation oder den Nachweis, dass man bereits infiziert war.

An Schulen gilt ab Montag Testpflicht für alle, die am Präsenzbetrieb teilnehmen. Zugelassen ist nur Wechselunterricht. Wenn im Kreis die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 200 steigt. muss am übernächsten Tag auf Fernunterricht umgestellt werden. Die Notbetreuung in den Jahrgangsstufen 1 bis 7 sowie die Abschlussklassen sind ausgenommen. Kitas dürfen bei einer Inzidenz über 200 nur noch Notbetreuung anbieten.

18.04.21

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