20.04.2024

Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Wahlberechtigte sollen am 3. April 2022 abstimmen


Die für Windenergienutzung infrage kommende städtische Waldfläche auf dem Hebert (Archivrepro: Claudia Richter)

(hr) Der Eberbacher Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28. Oktober die Durchführung eines Bürgerentscheids zum Thema “Windkraftnutzung auf dem Hebert” beschlossen.

Damit delegieren die Eberbacher Volksvertreter erstmals in der neueren Stadtgeschichte eine Entscheidung an die Bürgerinnen und Bürger zurück. Am 3. April 2022 soll der Bürgerentscheid durchgeführt werden. In seiner Wirkung ist das Ergebnis dann einem Gemeinderatsbeschluss gleichzusetzen: Es ist bindend und kann innerhalb von drei Jahren nur durch einen weiteren Bürgerentscheid geändert werden.

In namentlicher Abstimmung, die SPD-Stadtrat Rolf Schieck beantragt hatte, entschied der Gemeinderat mit 21 Ja-Stimmen und einer Enthaltung (ein Ratsmitglied fehlte in der Sitzung), dass die Bürgerinnen und Bürger über die Vermarktung der städtischen Flächen des Standorts „Hebert“ für die Windkraftnutzung abstimmen sollen. Notwendig für den Beschluss im Gemeinderat war eine Zweidrittelmehrheit.

Der genaue Wortlaut der Frage beim Bürgerentscheid soll vom Gemeinderat noch zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden. Klar ist nach den gesetzlichen Vorgaben, dass die Frage mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten sein muss. Für eine Entscheidung reicht die einfache Mehrheit, wenn diese mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten beträgt.
Die Stadtverwaltung wurde in dem Gemeinderatsbeschluss auch beauftragt, die Bürgerschaft im Vorfeld des Entscheids entsprechend zu informieren.

Bereits im Jahr 2015 war zum Thema Windkraftnutzung auf dem Hebert eine aufwändige Bürgerbefragung durchgeführt worden. 35 Prozent der Eberbacher Wahlberechtigten hatten daran teilgenommen, von denen sich eine Mehrheit von 59 Prozent für die Windkraftnutzung ausgesprochen hatte.
Daraufhin beschloss im September 2016 der Gemeinderat die Vermarktung der städtischen Waldflächen auf dem Hebert für Windkraft. Das dazu nötige Verfahren wurde mit großem Verwaltungsaufwand vorangetrieben, auch mit externen Partnern wie der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz. Im Februar 2019 wendete sich das Meinungsbild im Stadtparlament: Eine knappe Mehrheit lehnte die Windenergienutzung auf dem Hebert ab und stoppte das Verfahren. Die AGL-Fraktion beantragte daraufhin einen Bürgerentscheid zu dem Thema, unterlag im April 2019 aber der Ratsmehrheit. In der Folge beantragten rund 1.200 Eberbacherinnen und Eberbacher einen Bürgerentscheid im Rahmen eines Bürgerbegehrens mit ihren gesammelten Unterschriften. Auch das Bürgerbegehren wurde im Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt.
Schließlich war es Bürgermeister Peter Reichert, der das im Februar 2019 gestoppte Interessenbekundungsverfahren (IBV) zur Vermarktung der geeigneten städtischen Waldflächen fortführen und anschließend dann einen Bürgerentscheid darüber durchführen wollte, ob tatsächlich Windenergieanlagen auf dem Hebert gebaut werden sollen. Die Fortführung des IBV wurde im November 2019 mit knapper Mehrheit beschlossen. Es ist nun weitgehend abgeschlossen. Informationen über die Ergebnisse liegen noch nicht vor, sollen aber bis zum Bürgerentscheid erfolgen.

06.11.21

© 2021 www.EBERBACH-CHANNEL.de / OMANO.de