28.03.2024

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Kein Publikumsverkehr bei Stadtverwaltung und städtischen Betrieben

(bro) (stve) Aufgrund des Erreichens der „Alarmstufe“ hat sich die Stadtverwaltung Eberbach dazu entschlossen, städtische Einrichtungen ab dem 22. November für den Publikumsverkehr zu schließen. Dies gilt für: das Rathaus (einschließlich Touristinformation), die städtischen Servicebetriebe (Bauhof, Stadtgärtnerei, Kläranlage) und das Stadtarchiv.

Persönliche Vorsprachen sind daher nur nach Terminvereinbarung in dringenden Angelegenheiten möglich. Die städtischen Gebäude dürfen von Kundinnen und Kunden nur mit medizinischem Mund-Nasen-Schutz (FFP2- oder OP-Maske) betreten werden. Auch die im Rathaus untergebrachten Außenstellen des Jobcenters, der Agentur für Arbeit, des Amtsgerichts und des Pflegestützpunktes sind hiervon betroffen.

In dringenden Angelegenheiten bittet man zwecks Terminvereinbarung um telefonische Kontaktaufnahme unter (06271) 87-1. Je nach Anliegen können verschiedene Leistungen auch „kontaktlos“ erledigt werden.

Termine im Bürgerbüro können weiter telefonisch oder über die Online-Terminvereinbarung auf der Homepage der Stadt Eberbach (Link s. u.) vereinbart werden.

In der Stadtbibliothek gilt, abgesehen von kurzzeitigen Abholungen und Rückgaben, die „2G“-Regelung. Auch das Museum hat unter „2G“-Regelung weiter geöffnet.

Infos im Internet:
www.eberbach.de


19.11.21

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