25.04.2024

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Antrag wurde vom Innenministerium genehmigt


(Archivfoto/Bearbeitung: Hubert Richter)

(hr) Eberbach darf ab 1. Oktober 2022 offiziell den Zusatz "Stauferstadt" führen und auf den Ortsschildern anbringen.

Wie der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Albrecht Schütte mitteilte, wurde heute eine entsprechende Urkunde verliehen.

Solche Zusatzbezeichnungen wurden leichter möglich, nachdem der Landtag von Baden-Württemberg am 2. Dezember 2020 eine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen hat, mit der die bislang zurückhaltende Praxis im Bereich der Zusatzbezeichnungen gelockert wurde. Für die Gemeinden im Land ist es seither viel leichter möglich, neben dem Gemeindenamen eine sonstige Bezeichnung zu führen. Die Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung bedarf der Genehmigung des Innenministeriums.

Der Eberbacher Gemeinderat hatte am 17. Februar dieses Jahres einstimmig beschlossen, die Zusatzbezeichnung "Stauferstadt" zu beantragen. Laut der von Stadtarchivar Dr. Marius Golgath dafür ausgearbeiteten Begründung sei Eberbach nachgewiesener Maßen eine Gründung des staufischen Königs Heinrich (VII.) im Jahr 1227. Dieser spiele deshalb eine außerordentliche Rolle in der Stadtgeschichte. Außerdem sei der Begriff “Stauferstadt Eberbach” historisch gewachsen und durch in den Jahren 1927 und 1977 groß gefeierten Stadtjubiläen in der Bevölkerung identitätsstiftend verwurzelt.

Die Zusatzbezeichnung soll künftig an fünf Eberbacher Ortseingängen angebracht werden.

19.09.22

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