20.04.2024

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Beim Eberbacher Frühling darf wieder gefeilscht werden

(hr) (stve) Auch in diesem Jahr findet beim Eberbacher Frühling am Samstag, 20. Mai, der traditionelle Kinderflohmarkt statt.

Wie in jedem Jahr dürfen die ausgemusterten Schätze aus den Kinderzimmern zu Geld gemacht werden. Die Plätze in der Altstadt werden nur an Kinder und Jugendliche vergeben. Die Größe eines Standplatzes beträgt 3 Laufmeter.
Sollten mehr Anmeldungen eingehen als Plätze vorhanden sind, entscheidet der Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Platz. Es dürfen nur Kindersachen (Kleidung, Spielsachen, Zubehör etc.) und keine Neuwaren, Trödel, Kitsch, Schmuck oder Haushaltswaren verkauft werden.

Die Anmeldevordrucke sind in den Sekretariaten der städtischen Schulen und in der Tourist-Info erhältlich sowie ab sofort als Download auf der Eberbach-Homepage (Link s.u.).
Damit die Platzeinteilung rechtzeitig erfolgen kann, sind die ausgefüllten Anmeldeformulare bis spätestens Samstag, 29. April, über die Schulsekretariate oder direkt an die Tourist-Info im Eberbacher Rathaus zurückzugeben. Ab Montag, 8. Mai, kann man dann die Platzeinteilung im Internet und im Schaukasten vor der Tourist-Info auf dem Leopoldplatz einsehen.

Infos im Internet:
www.eberbach.de


10.04.23

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