Naturschutzgebiet Breitenstein ist auch eine Frage des Geldes Ob der Draht zum Regierungspräsidium wohl über das Open-Air-Telefon am Breitenstein lief? (Foto: Hubert Richter)(cr) Der Bau- und Umweltausschuss des Eberbacher Gemeinderats ließ sich am Donnerstag, 15. Februar, von fachlicher Seite über die mögliche Ausweisung eines Naturschutzgebiets (NSG) auf dem Breitenstein informieren.
Nachdem am 5. September 2024 im Gemeinderat darüber gesprochen worden war (wir berichteten), wurde es in den städtischen Gremien eher still um dieses Thema. Vorgestern Abend kam es in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses wieder auf die Tagesordnung - zur Information und Beratung.
Informiert wurden die Ausschussmitglieder durch Daniel Raddatz und Tobias Korta vom zuständigen Regierungspräsidium (RP) Nordbaden in Karlsruhe. Vor 28 Jahren hatte es schon einmal einen Anlauf zur Ausweisung des Breitensteins als NSG gegeben, der aber nicht weiterverfolgt wurde. Aktuell ist dort ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) und ein FFH-Gebiet (Flora, Fauna, Habitat). Im vergangenen Jahr habe die Stadt Daten zum Breitenstein an das RP geliefert, und im Oktober 2025 habe es einen Austausch mit Bürgermeister Peter Reichert gegeben, so Raddatz. Er stellte fest, dass das Gebiet die für ein NSG notwendige Schutzwürdigkeit aufweise mit einer hohen Dichte an Biotopen und schutzwürdigen Arten. Tobias Korta wies allerdings darauf hin, dass es für die Ausweisung der Unterstützung durch die Stadt bedürfe. Insbesondere könne das RP die Kosten für die Landschaftspflege nicht alleine stemmen. Als “Vision” wurde eine Art “Bürger-Naturschutzgebiet” in den Raum gestellt, das durch die Eberbacher auch aktiv unterstützt werden sollte bzw. in das man Ersatzzahlungen für die Windkraftnutzung auf dem Hebert investieren könnte. Angestrebt wird eine weitere Schafbeweidung zur Landschaftspflege. Am Ende der NSG-Ausweisung gebe es dann einen Pflege- und Entwicklungsplan mit den entsprechenden Maßnahmen.
Auf Nachfrage von Bürgermeister Peter Reichert stellten die RP-Vertreter klar, dass für die Bewirtschaftung der Grundstücke Bestandsschutz gelte, sie also wie bisher weiter genutzt werden dürften. Nach weiteren Fragen und Diskussionsbeiträgen aus dem Gremium kündigte Reichert schließlich an, im Februar eine Beschlussvorlage zu dem Thema in den Gemeinderat zu bringen.
Für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses am Hesselbacher Weg, Einmündung “Im Hochfeld”, in Badisch Schöllenbach wurde vom Ausschuss einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Weil die Gemeinde Mudau (Neckar-Odenwald-Kreis) und die Stadt Wald-Michelbach (Kreis Bergstraße, Hessen) auch an Eberbacher Gemarkung grenzen - Erstere im Bereich Friedrichsdorf, Letztere bei Brombach - war Eberbach für Stellungnahmen zu Projekten der dortigen Bauleitplanungen gefragt und hatte laut Beschluss im Ausschuss keine Einwände.
Ebenfalls nichts einzuwenden gab es gegen Planungen der Gemeinde Waldbrunn für den rund 24 Hektar großen Solarpark “Kreuzäcker” bei Weisbach.
17.01.26 © 2026 www.EBERBACH-CHANNEL.de / OMANO.de |