08.07.2026

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Besonderes ehrenamtliches Engagement kann nun gewürdigt werden


Auch die Verleihung des Ehrenrings der Stadt Eberbach ist in den Richtlinien geregelt. (Foto: Claudia Richter)

(cr) Eine Neufassung der Richtlinien für Ehrungen durch die Stadt Eberbach beschloss der Gemeinderat am Montag, 29. Juni, in öffentlicher Sitzung.

Die bisherigen städtischen Ehrungsrichtlinien galten für drei Bereiche: Allgemeine Ehrungen (Ehrenbürgerschaft, Ehrenringe, Bronzeeber), Ehrungen für besondere sportliche Leistungen (Plaketten in Gold, Silber und Bronze) und die Jubiläumsgabe der Stadt.
Neu ist jetzt eine weitere Ehrungsmöglichkeiten für Menschen, die sich in vorbildlicher und außergewöhnlicher Weise ehrenamtlich für das Gemeinwesen engagieren. Personen für die neue Ehrungsform können aus der Bevölkerung vorgeschlagen werden, und ein Auswahlgremium soll darüber entscheiden. Bis zu fünf Persönlichkeiten pro Jahr sollen auf diese Weise geehrt werden können, und zwar als “ideelle Anerkennung” des bürgerschaftlichen Engagements, in der Regel beim Neujahrsempfang im Januar.

Eine weitere Änderung wurde im Bereich der sportlichen Leistungen beschlossen: Eine Bronze-Plakette für einen 1. Platz in einer offiziellen Meisterschaft auf Kreis- und Bezirksebene können nur noch Sportlerinnen und Sportler bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten.

In der Tatsache, dass in den Ehrungsrichtlinien dem “Ältestenrat” des Gemeinderats eine Auswahlfunktion zugedacht ist, sah Hubert Richter (AGL) einen Verstoß gegen die Gemeindeordnung Baden-Württemberg. Sein Antrag auf Änderung der entsprechenden Passagen wurde mit breiter Mehrheit abgelehnt.

08.07.26

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